Sollte die Koalition zerbrechen, könnte schon am Dienstag ein Neuwahlantrag im Nationalrat eingebracht und am Mittwoch im Plenum beschlossen werden. Damit wird auch die Auflösung des Nationalrates beschlossen. Im Anschluss legt die Regierung einen Wahltermin fest. Vor dem Wahlstichtag, der 82 Tage vor dem Termin liegt, muss die Ausschreibung erfolgen, um den Wahlbehörden genug Vorbereitungszeit zu geben.

Zwischen der Neuwahlentscheidung und dem Wahlsonntag müssen mindestens 90 Tage liegen (Mitte August). Die Regierung kann den Termin jedoch auch in den Herbst oder ins Frühjahr legen. Wahrscheinliche Termine sind der 24. September (gleichzeitig mit der Bundestagswahl in Deutschland), der 1. oder 8. Oktober. Damit würde diese Legislaturperiode genau ein Jahr kürzer sein.