Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) hat die angekündigten neuen Regeln zur Unterstützung von Kleinbetrieben im Krankheitsfall vorgelegt. Demnach sollen Betriebe mit maximal zehn Mitarbeitern künftig einen höheren Zuschuss erhalten, wenn Mitarbeiter krank werden. Die Maßnahme ist zwar im Regierungsprogramm angekündigt - der konkrete Entwurf war aber nicht mit der ÖVP abgestimmt.
Rendi-Wagner rechtfertigte den Alleingang mit der im Regierungsprogramm genannten Deadline: Die bessere Unterstützung der Kleinbetriebe bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hätte schon im April durch den Ministerrat gehen sollen und soll im Juli starten. "Ein Beschluss vor dem Sommer ist nur möglich, wenn man es jetzt rechtzeitig in Begutachtung schickt", so Rendi-Wagner auf APA-Anfrage. Angesprochen auf Bedenken der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) bezüglich der Finanzierbarkeit der Maßnahme meinte Rendi-Wagner, Einwände in der Begutachtung könnten noch berücksichtigt werden.
Im Detail sieht der Gesetzesentwurf (http://go.apa.at/fKlflPTM), über den "Der Standard" in seiner Dienstagsausgabe zuerst berichtete, folgendes vor: Derzeit ersetzt die Unfallversicherung Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern die Hälfte der Entgeltfortzahlung, wenn ein Mitarbeiter elf Tage oder länger krank ist (bzw. bei Arbeitsunfall ab dem ersten Tag). Für kleine Firmen mit maximal zehn Angestellten soll dieser Zuschuss nun auf 75 Prozent steigen.
Außerdem geplant: Unternehmer, die selbst erkranken, erhalten derzeit erst ab dem 43. Tag Krankengeld. Künftig sollen sie die knapp 30 Euro täglich rückwirkend ab dem 4. Tag bekommen.
Die Kosten von insgesamt 36,64 Mio. Euro müssten die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sowie die Unfallversicherung (AUVA) tragen: Erstere müsste dem Entwurf zufolge 24,7 Mio. Euro schultern, zweitere 11,94 Mio. Euro. Die SVA hatte Anfang April gewarnt, dass sie sich das großzügigere Krankengeld aus eigener Kraft nicht leisten könne. Eine Stellungnahme der ÖVP-Seite war am Dienstag vorerst nicht zu erhalten.