Sie enthält unter anderem ein Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen. Künftig bedürfen alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung. Zusätzlich kommt die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Microchips.

Mit der Novelle wird zudem das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen verboten. Die Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen wird verbessert. In Zukunft wird zudem die Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof und der Akteneinsicht bei Strafgerichten in Tierschutzvergehen möglich sein.

Klarstellungen getroffen

Mittels rot-schwarzem Abänderungsantrag wurden zudem Klarstellungen bezüglich der Verwendung von speziellen Halsbändern bei Hunden, der Auswilderung von Fasanen oder strengere Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern getroffen.

Die auch für Tierschutz zuständige Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) bezeichnete das Gesetz als "guten Kompromiss im Sinne eines Interessenausgleichs". Nach acht Jahren sei die Novelle überfällig gewesen. Es handle sich um ein hochemotionales Thema, "von da her kann der Tierschutz nie weit genug gehen".

"Romantik und Idealismus sind zu wenig"

Ähnlich sah das der SP-Abgeordnete Philipp Kucher, der die Einbeziehung von Tierschützern in der Gesetzwerdung hervorhob. Für die ÖVP meldeten sich vor allem Bauernvertreter zu Wort. Romantik und Idealismus seien bei Tierschutzdebatten zu wenig, meinte etwa Landwirtschaftssprecher Jakob Auer.

Höchst unzufrieden zeigte sich Josef Riemer (FPÖ), der weder die Bauern, noch Tierschützer, Tierärzte oder die Tiere selbst zufriedengestellt sah. Christiane Brunner von den Grünen kritisierte den weiter bestehenden Hunde- und Katzenverkauf im Zoofachhandel. Die NEOS begrüßten die Novelle, während Ulla Weigerstorfer (Team Stronach) Schlupflöcher bei der Katzenkastration ortete.