SPÖ und ÖVP sind bezüglich einer Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland am Freitag noch nicht auf einen grünen Zweig gekommen. Die SPÖ hätte gerne detailliertere Informationen, unter anderem auch dahingehend, wie eine europarechtskonforme Lösung ausschauen könnte, hieß es aus dem roten Regierungsteam. Die ÖVP wiederum fordert ein schriftliches Bekenntnis der SPÖ.
Der Wunsch, die Höhe der Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder künftig an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern anzupassen, kam ursprünglich von der ÖVP. Auch die SPÖ bekennt sich aber zu dem Vorhaben, wurde erst am Freitag wieder betont. Von einer Einigung dürfte man dennoch ein gutes Stück entfernt sein - das zeigte sich am Freitag auch in der Frage, was bei der Verhandlungsrunde auf Beamtenebene im Bundeskanzleramt am Vormittag mit Vertretern des Familien-, des Finanz-, des Außen- und des Frauenministeriums eigentlich herausgekommen ist.
ÖVP: Ende März
Die ÖVP drängt auf eine Freigabe des Gesetzes bis Ende März, damit man es noch vor dem Sommer durchbringt und verweist darauf, dass man schon vor Wochen einen Gesetzesentwurf übermittelt habe. Seitens der SPÖ betonte man aber, dass noch wesentliche Informationen fehlten: Im Gesetzesentwurf werde nur darauf verwiesen, dass die genaue Ausgestaltung mittels Verordnung festgelegt werden soll. Das Problem: Diese Verordnung liege nicht vor, man wisse also nichts über die Details. Die ÖVP soll nun zugesichert haben, die Verordnung zu übermitteln.
Im Familienministerium von Sophie Karmasin (ÖVP) wird das zwar bestätigt, man möchte aber vorher gerne eine schriftliche Stellungnahme der SPÖ, wie sie zum Gesetz stehe. Es sei zu hoffen, dass sich die SPÖ bei der geplanten Aussprache im Klub kommenden Mittwoch endlich mit dem Thema auseinandersetze, man warte auf ein Ergebnis. Die ÖVP habe jedenfalls alle Unterlagen vorgelegt, "wir haben unsere Hausaufgaben gemacht".
In der SPÖ sieht man das freilich etwas anders, dort wünscht man sich nämlich auch genauere Zahlen - von den Anspruchsberechtigten bis zu den Kosten. Darüber hinaus hätte man gerne einen Plan des Außenministeriums, wie sichergestellt ist, dass die Regelung von der EU auch akzeptiert wird und vorm EuGH hält. Erst diese Woche hatte die EU-Kommission ja aus rechtlichen Gründen auch entsprechenden Plänen in Deutschland eine Absage erteilt. Karmasin verweist dazu stets auf ein Gutachten des Sozialrechtlers Wolfgang Mazal, wonach die Indexierung durchaus europarechtskonform sei.
Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten - einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.