Das Paket zur Verschärfung des Fremdenrechts hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) verteidigten es danach im Pressefoyer im Bundeskanzleramt. Die Rede war von einem Vorschlag, der der heutigen Einwanderungssituation Rechnung trage und die Möglichkeit zur Rückführung ausweite.

Falls rechtskräftig abgelehnte Asylwerber hier nicht mitwirken, ist künftig die Streichung der Grundversorgung möglich.

Vorgesehen ist zudem die Verlängerung der Schubhaft,Sanktionen gegen die Täuschung bei Identitätsfeststellung, die beschleunigte Außerlandesbringung straffällig gewordener Asylberechtigter, aber auch die rechtlichen Grundlagen für gemeinnützige Arbeit von Asylwerbern im Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden.

Sobotka sprach von einem umfangreichen, lange diskutierten Paket. Es gehe darum, die Rechtsstaatlichkeit und die Um- und Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten. Den Schleppern wolle man signalisieren, dass ein ordnungswidriges Einreisen und das Täuschen der Behörden nicht toleriert werde.

Rückführung

Für Doskozil steht das Thema Rückführung im Mittelpunkt, und zwar für jene Personen, bei denen ein rechtskräftig negativer und auch durchsetzbarer Asylbescheid vorliege, die Rückführung in den Herkunftsstaat also auch möglich sei. Im parlamentarischen Prozess gelte es jetzt noch zu überlegen, wie man für Rückkehrzentren und eine optionale Gebietsbeschränkung sorgen könne.

Sobotka will diese Zentren in den Sondertransitzonen der Flughäfen, letztendlich aber auch in jedem Bundesland etablieren. Dort sollen jene festgehalten werden, die trotz negativen Bescheids, Rückkehrberatung und auch Verwaltungsstrafe die Ausreise verweigern.

Die Änderungen im Detail:

AUSREISE

Die Ausreise abgelehnter Asylwerber soll beschleunigt und erleichtert werden. So muss den Flüchtlingen nicht mehr der Termin ihrer Ausreise mitgeteilt werden. Zudem drohen höhere Strafen, wenn sie trotz der Möglichkeit zur Ausreise das Land nicht verlassen. 5.000 bis 15.000 Euro werden dann fällig oder aber sechs Wochen Ersatzhaft. Überdies wird abgelehnten Asylwerbern die Grundversorgung gestrichen, wenn bei ihnen nicht besondere Rücksichtnahme erforderlich ist. Einzig eine medizinische Betreuung muss sichergestellt sein.

BETREUUNGSSTELLEN

Geeignete und besonders geschulte Mitarbeiter der Betreuungsstellen sollen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt werden können, wenn es darum geht, Unbefugte am Betreten der Räumlichkeiten zu hindern.

SCHUBHAFT

Bei der Schubhaft wird der Durchrechnungszeitraum, wonach das Mittel nur zehn Monate innerhalb von 1,5 Jahren verhängt werden kann, gestrichen. Das heißt, 18 Monate Schubhaft werden in extremen Fällen möglich sein.

FALSCHANGABEN

In Hinkunft werden nicht nur Falschangaben vor der über den Aufenthaltstitel entscheidungsbefugten Behörde sondern auch wissentlich falsche Angaben im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise strafbar sein.

ABERKENNUNG

Schneller soll künftig die Aberkennung eines Aufenthaltstitels bei Straftaten gehen. Das entsprechende Verfahren soll z.B. bei Anklageerhebung bei Vorsatztaten oder Verhängung von Untersuchungshaft gestartet werden, ohne noch zu wissen, ob es zu einer Verurteilung kommt. Liegt diese dann vor, sollen die zuständigen Behörden innerhalb von ein bis zwei Monaten entscheiden, ob der Asyltitel aberkannt wird.

NEUE TÄTIGKEITEN

In Zukunft können auch Gemeindeverbände Asylwerber und Fremde zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten heranziehen können. Zudem wird der Innenminister nach Anhörung der Bundesländer ermächtigt, Asylwerbern auf freiwilliger Basis eine Beschäftigung bei Non-Profit-Organisationen zu ermöglichen. Was die Bezahlung angeht, legt diese der Innenminister unter Anhörung der Länder fest und soll sich dabei an der Vergütung für Zivildiener orientieren.

ROT-WEISS-ROT-KARTE

Die Rot-Weiß-Rot Karte wird für Start-Up-Gründer geöffnet. Ebenso wie bei anderen Selbstständigen entscheidet das AMS über die Vergabe.

Zudem wird die Gültigkeitsdauer von zwölf auf 24 Monate verlängert. Personen, die in Österreich ein Studium beendet haben, erhalten statt bisher sechs nun zwölf Monate Zeit, unter dem Rot-Weiß-Rot-Titel eine adäquate Beschäftigung zu finden.

VISUM

Neu eingeführt wird ein Visum D "aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen".

Zudem wird es leichter für multinationale Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten Führungskräfte und Spezialisten bzw. Trainies nach Österreich zu entsenden, sofern hier eine Niederlassung desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe existiert

DEUTSCHKURSE

Eine geplante Adaptierung soll sicherstellen, dass vom Integrationsfonds zertifizierte Kursträger auch tatsächlich Deutsch-Integrationskurse abhalten und den Status "ÖIF-zertifizierter Kursträger" nicht lediglich zu ihrem Wettbewerbsvorteil nutzen.