Jener 34-jähriger Iraker, der am 23. Jänner 2017 in einer Flüchtlingsunterkunft in der Stadt Salzburg wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung festgenommen und zwei Tage danach in Untersuchungshaft genommen worden war, muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Das hat die Haftprüfungsverhandlung heute, Mittwoch, am Landesgericht Salzburg ergeben.
Die U-Haft sei aus den bisherigen Haftgründen, wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr, bis zum 8. März 2017 verlängert worden, erklärte die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Martina Pfarrkirchner, auf Anfrage der APA. Der Beschuldigte habe dagegen Beschwerde erhoben.
Auf einem sichergestellten Handy des Verdächtigen hatten Ermittler ein manuell gelöschtes Foto wiederhergestellt. Die Aufnahme zeigt den Iraker in Kampfausrüstung mit dem Wappen des "Badr Corps", das als eine schiitische Terrororganisation eingestuft wird. Der 34-Jährige bestritt bei seiner Einvernahme, ein aktives Mitglied dieser Gruppierung zu sein. Er war laut Polizei im Jahr 2015 über die Balkanroute nach Österreich gereist und hatte unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt.