Die Frage, was Flüchtlinge kosten oder dem Staat bringen, wird oft diskutiert - damit dies auf Basis von Fakten geschieht, haben Rotes Kreuz und Caritas am Mittwoch eine Studie vorgelegt: Demnach zahlen Asylberechtigte derzeit mehr in öffentliche Töpfe ein, als sie daraus bekommen. Diese Bilanz kann sich aber rasch ins Negative drehen, warnen die Studienautoren und fordern Maßnahmen.
Das Forschungsinstitut Joanneum Research zeichnete anhand der Arbeitsmarktdatenbank in einer "Vollerhebung" anonymisiert alle Erwerbskarrieren der rund 65.000 Asylberechtigten (und subsidiär Schutzberechtigten) zwischen 2000 und 2015 nach, erklärte Franz Prettenthaler. Ersichtlich ist etwa, wann jemand das erste Mal in Österreich einen Job angenommen hat, wie lange er ihn behalten hat, wann er arbeitslos war und wann er Mindestsicherung bezogen hat. Besonders beschäftigt hat man sich mit jenem Sample von 13.500 Personen, die schon seit zehn Jahren in Österreich leben.
Infrastrukturkosten nicht inkludiert
Wie die Forscher berechneten, summierte sich das indirekte und induzierte zusätzliche Steueraufkommen auf zumindest 2.450 Euro pro Person und Jahr. Das Nettosteueraufkommen, also die Transferbilanz, beläuft sich durchschnittlich auf 3.050 Euro pro Person und Jahr. Die positive Transferbilanz bedeutet, dass mehr Steuern ins Sozialsystem eingezahlt werden, als Unterstützungsleistungen abgerufen werden. Angenommen wurde bei dieser Berechnung, dass die Flüchtlinge so wenig verdienten wie die untersten zehn Prozent der Durchschnittsgesellschaft, weil sie etwa häufig in der Gastronomie oder Reinigung beschäftigt waren. Sozialleistungen wie Familienbeihilfe sind enthalten, nicht aber zum Beispiel Infrastrukturkosten für zusätzliche Schulklassen.
Neben der "positiven Nachricht" habe man aber auch "warnende Signale" entdeckt, betonte Prettenthaler. Die Transferbilanz könne nämlich leicht negativ werden, etwa wegen der konjunkturell schwierigen Lage und durch das zusätzliche Arbeitskräfteangebot aufgrund der derzeitigen Migrationsbewegung. Negative Auswirkungen befürchten die Forscher auch, wenn vermehrt Asylberechtigte ins Pensionsalter kommen.
Fehlende Qualifikation
Die Erwerbsbeteiligung der weiblichen Flüchtlinge (alle Altersgruppen) liegt der Untersuchung zufolge nach zehn Jahren im Land mit 34 Prozent noch immer deutlich unter jener der Frauen in Gesamtösterreich (44 Prozent). Arbeitslosigkeit und Schulungsteilnahme seien überproportional hoch ausgeprägt. Männliche Flüchtlinge erreichen im siebenten Jahr nahezu das Niveau der österreichischen Erwerbsbeteiligung von 52 Prozent, in der Folge geht die Erwerbsbeteiligung aber wieder zurück, so die Untersuchung. Weil es in der Gruppe der Asylberechtigten weniger Junge und Alte als innerhalb der gesamtösterreichischen Bevölkerung gebe, könnten sie bei der Erwerbsbeteiligung außerdem theoretisch eigentlich sogar über dem Schnitt liegen.
Ein Problem sehen die Forscher in fehlender Qualifikation. Es müsse dringend in Bildung investiert werden, forderte denn auch Gerald Schöpfer, Präsident des Roten Kreuzes. "Es besteht Handlungsbedarf." Es brauche neue Kurse und Angebote, wobei Schöpfer auch kritisierte, dass es hierzu keinen bundesweiten Überblick zur tatsächlichen Lage gebe. Auch ist Schöpfer überzeugt, dass man bereits bei Asylwerbern ansetzen müsse: Notwendig seien mehr gemeinnützige Arbeitsstellen, damit sie besser Deutsch lernen, und eine Arbeitserlaubnis nach drei Monaten. "Drücken wir die richtigen Knöpfe - sonst wird der Integrations-Jumbo am Ende gegen die Wand düsen."
Caritas-Präsident Michael Landau würdigte zwar das Integrationsjahr im aktuellen Regierungsprogramm, doch "ein mutiger Schritt würde weiter reichen": Integrationsmaßnahmen dürften nicht nur für Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gelten, sondern für alle, forderte er. Einmal mehr pochte Landau auf die schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber. Weiters müssten die Bildungsangebote für nicht mehr schulpflichtige minderjährige Flüchtlinge ausgebaut werden. Es brauche etwa eine Erweiterung der Ausbildungspflicht bis 18 auch auf Asylwerber.