Ein Spruch des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) könnte Dublin-Rückschiebungen von Asylwerbern nach Kroatien erschweren. Denn der VwGH befand, dass die Einreise einer syrischen Familie im Zuge des "Durchwinkens" während der Flüchtlingswelle 2015/16 nicht illegal war, berichtet der "Standard" (Mittwoch-Ausgabe). Damit ist eine Rückschiebung ins Erstaufnahmeland nach Dublin-III-Verordnung nicht mehr möglich.
Laut Innenministerium hat diese Entscheidung keine generelle Auswirkung - aber Anträge auf aufschiebende Wirkung und damit Verbleib in Österreich seien ernsthaft zu prüfen. Dies auch, weil derzeit noch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof über die Frage läuft, ob die Grenzen während des "Durchwinkens" im rechtlichen Sinn offen oder zu waren, die Einreise also legal oder illegal war.