Die Regierung hat sich am Dienstag doch noch auf eine Novelle der Gewerbeordnung geeinigt. Die groß angekündigte Reform blieb aber aus, so werden die 80 reglementierten Gewerbe nicht reduziert. Kernpunkt der Novelle sind die derzeit 21 teilreglementierten Gewerbe, von den 19 künftig frei sind. Zwei sollen aber zu den reglementierten Gewerbe hinzukommen.

Die Regierungsspitze um Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) verteidigte am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat die Änderungen, einen Streit stellte sie in Abrede. Verhandelt wurde allerdings bis kurz vor der Regierungssitzung. Deshalb soll der Entwurf erst Ende dieser Woche in Begutachtung geschickt werden, da die Ergebnisse noch formal eingearbeitet werden müssen. Zudem soll während der Begutachtung noch die eine oder andere Einigung erzielt werden, heißt es aus Regierungskreisen.

Die geplanten Änderungen

Laut Bundesregierung wird vieles einfacher und günstiger. Gewerbeanmeldungen werden insofern kostenlos, als dass sie von Gebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit werden. Die Teilgewerbe-Verordnung wird im Zuge der Novelle, die Ende der Woche in Begutachtung gehen soll, komplett aufgehoben.

Bei der Gebührenbefreiung rechnet die Regierung mit einer Ersparnis von mehr als 10 Mio. Euro für Selbstständige. Die Berechnung basiert darauf, dass jährlich rund 80.000 Gewerbeanmeldungen durchgeführt werden.

Die Teilgewerbe-Verordnung wird im Sinne einer Vereinfachung aufgehoben. Künftig gibt es dann nur mehr reglementierte oder freie Gewerbe. Damit bleiben formal nur zwei Teilgewerbe reglementiert. Sie wandern zu den reglementierten Gewerben. Somit gibt es künftig 81 statt bisher 80 reglementierte Gewerbe.

Nebenrechte werden erweitert

Die Nebenrechte beim Gewerbeumfang werden indes deutlich erweitert. Bei den reglementierten Gewerben auf 15 Prozent und bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Beispielsweise ein Fliesenleger könnte somit künftig 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit mit Tischlerarbeiten bestreiten - und umgekehrt. Ein Grafiker etwa könnte 30 Prozent des Umsatzes mit der Erstellung von Homepages oder anderen freien Gewerben erwirtschaften.

Schneller genehmigt sollen künftig bestimmte Betriebsanlagen werden - nämlich durch die Bezirkshauptmannschaften, wenn es ein "geringes Gefährdungspotenzial" gibt. Dabei geht es um Eissalons, Imbissstuben, Kaffee- und Gasthäuser, kleine Hotels. Schneller gehen soll es künftig auch behördlich. Bescheide sollen bald nicht mehr länger als vier Monate auf sich warten lassen, statt bisher sechs. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren soll die Entscheidungsfrist von drei auf zwei Monate sinken.

Das Betriebsanlagenrecht soll entbürokratisiert werden. Ein sogenanntes durchgängiges One-Stop-Shop-Prinzip soll Einzug halten: Ein Verfahren mit einem einzigen Bescheid. Demnach sollen bau-, wasser-, naturschutz- und gewerberechtliche Genehmigungen künftig aus einer Hand kommen. Widersprüchliche Behördenauflagen sollen so vermieden und die Verfahrensdauer reduziert werden.