Geht es nach den Sozialpartnern, soll Flüchtlingen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Das sieht das gemeinsame Papier von ÖGB und Kammern zum "Bad Ischler Dialog" vor, der heuer dem Thema Integration gewidmet ist. Unter anderem plädieren die Sozialpartner dafür, den Dienstleistungsscheck für Asylwerber zu öffnen.
Dies hat Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), der ebenfalls in Bad Ischl zu Gast ist, schon mehrfach gefordert. Bisher ist er mit dieser Initiative aber beim Koalitionspartner abgeblitzt.
Aufgenommen ins Sozialpartner-Papier wurde ferner eine Forderung, die schon 2011 in Bad Ischl erhoben wurde, nämlich dass Asylwerber ab dem sechsten Monat nach Antragsstellung in den Arbeitsmarkt eintreten dürfen, sofern keine anderen Arbeitnehmer für die Aufgabe zur Verfügung stehen, also mittels eines Ersatzkräfte-Verfahrens. Wunsch der Sozialpartner ist weiters, dass schon bei der Grundversorgung darauf acht gegeben wird, dass die Flüchtlinge gemäß der Möglichkeiten am Arbeitsmarkt verteilt werden.
Als Ergänzung zum von der Regierung geplanten Katalog von Hilfstätigkeiten, die Asylwerbern offen stehen sollen, werben Arbeitnehmer- und Dienstgeber-Vertreter für die Schaffung eines Rechtsrahmens für zulässige gemeinnützige Beschäftigung. Etabliert werden soll ein anrechnungsfreier Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze, ohne die Grundversorgung einbüßen zu müssen.
Frei stehen sollen Asylsuchenden mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ab dem 15. Lebensjahr sämtliche Lehrstellen. Die Aufnahme eines Lehrverhältnisses soll dabei nicht durch den Wegfall von Sozialtransfers unattraktiv gemacht werden, das heißt, es soll nicht mehr vorkommen, dass man als Lehrling sogar weniger Einkommen bezieht, als wenn man nichts tut. Zudem soll die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr auf diese Personengruppe ausgedehnt werden.
Breiten Raum im Sozialpartner-Papier nehmen Maßnahmen zu einer besseren Koordination im Integrationsbereich, ein rasches Screening der Fähigkeiten der Flüchtlinge sowie eine schnellere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen ein. Wunsch der Sozialpartner ist, dass bereits während des Asylverfahrens eine klare Zuständigkeit für die Integration geschaffen werden soll, die vom Außenministerium und dem Integrationsfonds übernommen werden soll.
Für anerkannte Flüchtlinge sehen die Sozialpartner unter anderem vor, dass alle Eingliederungsmaßnahmen wie Eingliederungsbeihilfen (für die Arbeitgeber) auch bei Asylberechtigten zur Verfügung stehen.
Ein Bekenntnis der Sozialpartner gibt es schließlich dazu, die Wurzeln der neu nach Österreich kommenden Personen zu pflegen und auch für Österreich nutzbar zu machen. So wird verlangt, den Ausbau von bilingualen Kindergärten zu forcieren und muttersprachlichen Unterricht "nach Möglichkeit" weiter auszubauen.