Das Sicherheitspaket der Regierung bringt mehr gesetzlich verankerte Aufgaben für das Bundesheer. In der Verfassung soll klargestellt werden, dass sich die Streitkräfte auf Einsätze "im Rahmen der umfassenden Inneren Sicherheit" vorbereiten können, heißt es im Ministerratsvortrag. Außerdem sollen die Nachrichtendienste des Bundesheeres und der Polizei enger zusammenarbeiten und mehr überwachen.
Erweiterte Kompetenzen
Mit den erweiterten Kompetenzen für das Heer schreibe man eigentlich einen Status quo ins Gesetz, betonte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Dienstag nach dem Ministerrat. Derzeit bewachen etwa Soldaten ausländische Botschaften im Rahmen eines Assistenzeinsatzes. Dauert dieser zulange, wäre das nicht im Sinne der Verfassung. Daher soll es künftig per Regierungsbeschluss möglich sein, solche Einsätze als "originäre Aufgabe des Bundesheeres" zu definieren. Genauso könne man auch beim "Schutz der kritischen Infrastruktur" verfahren.
"Militärische Gefahrenabwehr"
Gesetzlich klargestellt soll weiters werden, dass die "militärische Gefahrenabwehr aus der Luft" Kompetenz des Verteidigungsressorts sei. "Das war bisher nicht immer rechtlich klar dargelegt", so Doskozil. Und außerdem soll es in Zukunft möglich sein, mit den Ländern 15a-Vereinbarungen über umfassende Katastrophenhilfe und Rettungseinsätze abzuschließen.
In Sachen Luftraumüberwachung soll das Bundesheer überdies bilaterale Verträge mit Nachbarstaaten anstreben. Vor allem die immer wieder diskutierte "Nacheile" (die Grenzüberschreitung bei der Verfolgung von Flugzeugen) soll so eine Basis erhalten. Nach Ansicht Doskozils ist das mit der Neutralität vereinbar, wie er auf eine entsprechende Frage betonte. Erste Überlegungen gebe es in Richtung Schweiz.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) sieht in den neuen "originären Aufgaben" des Heeres "keine Änderung der geübten Praxis". Man strebe eine "verfassungsrechtlich einwandfreie Form" an und eine "wesentliche Richtungsstellung, wer dafür dann im operativen letztendlich die Verantwortung trägt". Regierungsbeschlüsse wie etwa für die Botschaftsbewachung könnten auch jederzeit widerrufen werden, wird argumentiert.
Terrorprävention
Sobotka kündigte auch eine verstärkte Zusammenarbeit von Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Heeresnachrichtenamt und Abwehramt als "ganz wesentlich" in der Terrorprävention an. Es werde "verstärkte Prävention" im öffentlichen Raum geben, "das ist auch eine Frage der Überwachung im öffentlichen Raum", so Sobotka.