Am 13. September darf er sich nach Verbüßung von fast zwei Drittel der Strafe als freier Mann fühlen, hat laut einem Bericht des "Kurier" eine zuständige Richterin entschieden. Rechtskräftig ist dieser Beschluss freilich noch nicht.

Strasser war wegen Bestechlichkeit in der sogenannten "Lobbying-Affäre" zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Seit Ende Mai vergangenen Jahres trug er Fußfessel. Ein erster Antrag auf Erlass war im März noch abgewiesen worden.