Deutliche Strafreduktion im Telekom III-Verfahren für Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold: 33 Monate teilbedingt statt drei Jahre unbedingter Haft - mit diesem Ergebnis ist am Dienstag für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer und -werber Gernot Rumpold sein Straffestsetzungs-Termin im sogenannten Telekom III-Verfahren im Wiener Straflandesgericht zu Ende gegangen. Elf Monate wurden unbedingt ausgesprochen, zwei Drittel der Strafe auf Bewährung nachgesehen.
Bei der Strafbemessung wurden neben dem langen Wohlverhalten Rumpolds und der langen Verfahrensdauer die "privaten und wirtschaftlichen Folgen" für den 58-Jährigen mildernd berücksichtigt, wie Richter Wolfgang Etl darlegte. Rumpold ist seit 1. August beim AMS als Arbeitssuchender gemeldet. Zugleich hat er um bedarfsorientierte Mindestsicherung angesucht, wie er zuvor offenbart hatte.
Um Mindestsicherung angesucht
"Ich war zu lange selbstständig. Ich bekomme keine Arbeitslose", so Rumpold, als sich der Richter nach seiner finanziellen Lage erkundigt hatte. Zu seinen Vermögensverhältnissen gab er an: "Kein Einkommen, kein Vermögen. Ich bin in Privatinsolvenz." Seine Schulden bezifferte Rumpold mit drei Millionen Euro.
Telekom-Prozess: Strafen für Hochegger und Rumpold reduziert
Mit der am Ende verhängten Strafe war Rumpold einverstanden. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Markus Singer verzichtete er auf Rechtsmittel. "Die Tat ist begangen, das Urteil ist gefällt", reagierte er nach der Verhandlung gelassen. Und weiter: "Das Urteil ist glaube ich angemessen." Rumpold, der sich während des Verfahrens durchgehend nicht schuldig bekannt hatte, gab sich rückblickend geläutert: "Mit dem Unrechtsbewusstsein von heute hätte ich die Tat nicht begangen. Ich hätte auf schuldig plädieren sollen."
Fußfessel ist "Zukunftsmusik"
Auf die Frage von Journalisten, ob Rumpold für den unbedingt ausgesprochenen Strafteil die Fußfessel beantragen wird, gab es keine eindeutige Antwort. "Das ist Zukunftsmusik", hielt sich Verteidiger Markus Singer bedeckt. "Wir lassen das Urteil erst ein Mal sitzen. Im wahrsten Sinn des Wortes", feixte Rumpold, der einen aufgeräumt-entspannten Eindruck hinterließ.
Der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests kommt immer dann in Betracht, wenn der zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt. Die sonstigen Voraussetzungen sind:
- eine geeignete Unterkunft und Beschäftigung im Inland
- ein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts
- Kranken- und Unfallversicherungsschutz
- die schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
Die 33 Monate teilbedingt sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Michael Radasztics gab hinsichtlich der ausgesprochenen Strafe vorerst keine Erklärung ab.
In dem Verfahren war es um eine Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die Rumpold im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der Telekom Austria (TA) 600.000 Euro auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer entsprechenden werthaltigen Leistung entgegengenommen hatte. Den Betrag verwendete er zur Gegenverrechnung offener Forderungen mit der FPÖ. Den dafür ergangenen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits Ende November 2015 bestätigt, aus formalen Gründen war jedoch von einem Schöffensenat am Wiener Straflandesgericht die Strafe neu festzusetzen.
Hochegger in Handschellen vorgeführt
Mit einer ebenfalls deutlich milderen Strafe als im ersten Rechtsgang ist der Ex-Lobbyist Peter Hochegger im sogenannten Telekom IV-Verfahren davon gekommen. Für das Vermitteln von Zahlungen in Höhe von insgesamt 960.000 Euro, die die Telekom Austria (TA) auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbe-Agenturen dem BZÖ zukommen ließ, setzte es am Dienstag zwei Jahre teilbedingt.
Im August 2013 war Hochegger wegen Untreue als Beteiligter noch zu zweieinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Dem nun ergangenen Spruch zufolge muss er von den zwei Jahren acht Monate verbüßen, den Rest sah ihm der Schöffensenat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach. Neben der langen Verfahrensdauer und seiner bisherigen Unbescholtenheit wurden ihm der mit der Verurteilung einhergehende "soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Abstieg" sowie sein "sehr hohes Alter" von 67 Jahren mildernd angerechnet
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Karl Schön erbat Bedenkzeit. In einer ersten Reaktion meinte er gegenüber Medienvertretern: "Ein sehr hartes Urteil". Das Gericht habe einige Milderungsgründe nicht berücksichtigt. Staatsanwalt Michael Radasztics gab vorerst keine Erklärung ab.
Hochegger wurde in Handschellen vorgeführt: Das Landesgericht hatte gegen den 67-Jährigen Haftbefehl erlassen, nachdem dieser den ersten Verhandlungstermin wegen eines angeblichen psychischen Zusammenbruchs und akuter Suizidgefahr sausen hatte lassen. Gegen den PR-Profi sind weitere Strafverfahren anhängig. In der Causa Valora wird derzeit ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien geprüft, in der Causa Buwog liegt bereits eine - wenn auch nicht rechtskräftige - Anklageschrift vor.