25.000 Asylberechtigte sind momentan in Österreich als arbeitslos gemeldet – und jedes Monat kommen 1000 neue dazu. „Wir dürfen nicht weiterhin so tun, als gäbe es kein Problem“, sagt Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz dazu. Das Thema Arbeitsmarkt ist daher der zentrale Aspekt eines geplanten Integrationsgesetzes, das Kurz heute vorgestellt hat.

Konkret geht es darum, Asylberechtigte, die aufgrund fehlender Ausbildung und Sprachkenntnisse am Arbeitsmarkt keine Chance haben, mit einer Beschäftigung zu versorgen: „Wir können uns nicht damit abfinden, dass diese Menschen zuhause oder im Park herumsitzen“, sagt Kurz. Daher sollen nach deutschem Vorbild sogenannte 1-Euro-Jobs geschaffen werden: Asylberechtigte sollen gemeinnützige Arbeiten ausführen, zum Beispiel Straßenpflege in Gemeinden oder auch Betreuung von Flüchtlingen in Sozialeinrichtungen. Bezahlt wird dafür 1 Euro pro Stunde.

Keine Ausbildung

Im Rahmen des neuen Gesetzes, das gerade erarbeitet wird, sollen diese Jobs verpflichtend vorgeschrieben sein – erscheinen Asylberechtigte nicht, wird es auch Sanktionen geben, nämlich die Kürzung von Sozialleistungen. Kurz betont, dass hier „mit Augenmaß“ vorgegangen werden muss: Asylberechtigte, die gut ausgebildet sind, sollten nicht in solchen 1-Euro-Jobs landen, sondern vielmehr in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Zielgruppe seien Menschen, die keine Sprachkenntnisse und noch nie gearbeitet haben. Die Abwicklung von Auswahl und Zuweisung der Asylberechtigten sieht Kurz als Aufgabe des Arbeitsmarktservices, kurz AMS.

Auch die Mindestsicherung soll im Gesetz neu geregelt werden: „Den vollen Anspruch auf Mindestsicherung sollen Flüchtlinge erst nach fünf Jahren haben“, sagt Kurz. Davor brauche es eine Stufenregelung. Weitere Punkte, die im neuen Gesetz enthalten sein sollen:

  • Zuwanderer sollen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Deutschkurs haben.
  • Die Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen soll gesetzlich verankert und strenger kontrolliert werden. Auch einheitliche Sanktionen werden gefordert.
  • Die Verteilung problematischer Schriften auf der Straße soll verboten werden. Konkret gehe es darum, auch Koran-Verteilungen stoppen zu können, wenn diese von „problematischen Personen“ mit salafistischem Hintergrund gemacht werden.
  • Eine Taskforce zur Radikalisierung soll eingerichtet werden. Diese soll vor allem gegen die Finanzierung von Terror vorgehen. Auch Maßnahmen gegen „Symbole der Gegengesellschaft sollen gesetzlich verankert werden.

In Bezug auf diesen letzten Punkt hält Kurz auch  ein Verbot von Vollverschleierung für denkbar. „Vollverschleierung ist kein religiöses Symbol, sondern verhindert die Integration“, sagte der Minister. Das Gesetz soll im Laufe des kommenden halben Jahres erarbeitet werden.