Über die Anklage gegen Ex-Finanzminister Grasser und weitere Beschuldigte hatte eine Woche zuvor der Weisungsrat eine Empfehlung ausgesprochen - diese aber zunächst geheim gehalten und nicht veröffentlicht. Nun ist es fix: Karl-Heinz Grasser muss sich wegen Bestechungsverdacht in zwei Fällen vor Gericht verantworten.