Bei der heurigen Zentralmatura, konkret bei den Kompensationsprüfungen zum Ausbessern eines "Nicht Genügend", sollen laut Bericht des aktuellen "Falter" Schüler mit aktuellen Prüfungsfragen versorgt worden sein. Konkret soll ein Mathematiklehrer, der früher beim Bildungsforschungsinstitut Bifie an der Erstellung der Maturafragen beteiligt war, nach seiner Kündigung Aufgaben mitgenommen haben.

Der betreffende Mathematiklehrer Martin S. hat in seiner Schule, der Bundeshandelsakademie in der Pernerstorfergasse in Wien-Favoriten (BHAK 10), in einem Nachhilfekurs den Schülern zur Vorbereitung auf die Kompensationsprüfung Übungszettel mit Aufgaben verteilt haben, die laut Bericht "fast oder sogar komplett identisch zur Matura gegeben" wurden. Lehrer S. gibt in dem Bericht an, dass er Aufgaben mitgenommen habe, die angeblich nicht mehr für die Matura verwendet würden.

"Zufall" und "Einzelfall"

Im Bifie spricht man von schwerwiegenden Vorwürfen: Mitarbeiter, und gerade auch ehemalige Mitarbeiter, müssten sich zu absoluter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichten und sämtliche dienstlichen Unterlagen und Daten dem Bifie übergeben. Derzeit werde im Detail geprüft, ob S. die dienstrechtlichen Verpflichtungen verletzt hat. Falls ja, behalte man sich rechtliche Schritte vor, so das Bifie in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Dass genau jene Aufgaben, die Lehrer S. mit den Schülern geübt hat, zur Kompensationsprüfung kamen, ist laut Bifie und Bildungsministerium allerdings Zufall: S. habe gar nicht wissen können, welche der streng geheim gehaltenen Aufgaben zur Kompensationsprüfung gegeben würden, so das Bifie. Das Projektteam habe mit der Auswahl der Fragen aus dem Aufgabenpool nämlich erst begonnen, nachdem Lehrer S. bereits gekündigt worden war. Sektionschef Christian Dorninger wird vom "Falter" zitiert, dass der Lehrer seine vertragliche Verpflichtung, keine Fragen mitzunehmen, "offensichtlich missachtet" habe. Dass er genau die späteren Prüfungsaufgaben geübt habe, sei aber offensichtlich ein "Zufall" und ein "Einzelfall".