Das Gesetz für die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn steht am Dienstag auf der Tagesordnung des Ministerrats. In der Regierungsvorlage werde es - bis auf juristische Klarstellungen - keine Änderungen zum Gesetzesentwurf geben, hieß es auf APA-Anfrage im Innenministerium. Im Begutachtungsverfahren war kaum Kritik laut geworden.
Sobotka für Abriss
Das "Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn" sieht diese "zur dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus" vor. Den entsprechenden Maßnahmen sollen "gesetzliche und behördliche Beschränkungen zur unveränderten Erhaltung" - sprich: der Denkmalschutz - nicht entgegenstehen.
Diese Formulierung wurde auf Anregung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt noch präzisiert. Wie genau die Liegenschaftsnutzung künftig aussehen wird, bleibt damit aber noch offen. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) selbst hat sich für einen Abriss des Hauses ausgesprochen. "Für mich wäre ein Schleifen, so wie beim Fritzl-Haus in Amstetten, die sauberste Lösung", so der Minister im Juni - laut seiner Sprecherin die "persönliche Meinung" des Ministers.
Ministerium als Mieter
Für die Eigentümerin des Hauses gibt es eine Entschädigung. Bezüglich der Höhe wird das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes sinngemäß angewandt.
Das Innenministerium hat das Gebäude seit 1972 gemietet. Man sei bestrebt zu verhindern, dass das Geburtshaus eine "Pilger- oder Gedenkstätte" für Menschen mit nationalsozialistischem Gedankengut wird, hieß es anlässlich der Auflage des Gesetzesentwurfs. Im Rahmen eines Mietverhältnisses sei das jedoch nicht auf Dauer möglich.
Nur zehn Stellungnahmen
Auch sonst wurden in der am 24. Juni abgelaufenen Begutachtung kaum kritische Anmerkungen laut, die Website des Parlaments verzeichnete gerade einmal zehn Stellungnahmen zu dem Entwurf. Die Bundesarbeitskammer wünschte sich ein Konzept für die Zukunft des Objekts, das Finanzministerium eine Eingrenzung der Enteignung auf die unbedingt notwendigen Grundstücke. Eine Historikerin mit Wurzeln in Braunau merkte an, dass Adolf Hitler gar nicht im betreffenden Objekt, sondern in einem dahinter liegenden, bereits 1945 abgerissenen Haus geboren sei.