Der Vergleich mit dem Vatikan hinkt etwas. So wird über dem Verfassungsgerichtshof kein weißer Rauch aufsteigen, sobald die Entscheidung getroffen ist. Auch können die Höchstrichter jederzeit das Gebäude verlassen. Im weitesten Sinn sind Parallelen durchaus zutreffend: Seit Mittwoch abends befinden sich die 14 Höchstrichter in Klausur und tagen quasi in Permanenz.

Das Ziel der Übung ist klar: Angesichts der politischen Brisanz der Thematik will der Verfassungsgerichtshof offenkundig nicht die bis zum 6. Juli durch die Verfassung gewährte Frist ausreizen und bis zur letzten Minuten die Öffentlichkeit im Ungewissen lassen, ob die Hofburg-Stichwahl noch einmal wiederholt werden muss oder nicht. So ist nicht auszuschließen, dass die Höchstrichter bereits am Freitag oder am Samstag vor die Medien treten werden, um ihre Entscheidung bekannt zugeben. Eine Verkündung am Sonntag ist unwahrscheinlich.

"Wir stehen auf Abruf"

Bei den Parteienvertretern herrschte am Donnerstag Rätselraten. "Wir hängen etwas in der Luft und sind quasi auf Abruf", sagte Van-der-Bellen-Anwältin Maria Windhager zur APA. "Nachdem die Sitzung derzeit nur unterbrochen ist, muss sie in jedem Fall fortgesetzt werden." Möglich sei, dass die Verhandlung - "theoretisch auch am Samstag" - fortgesetzt wird, noch kurz offene Rechtsfragen erörtert werden und gleich im Anschluss ein Urteil verkündet wird. Einen eigenen Termin für die Verlautbarung hält Windhager für eher unwahrscheinlich.

FPÖ-Anwalt, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, erklärte auf APA-Anfrage, es gebe nur Gerüchte, wie es weitergeht, "und die will ich nicht transportieren". Das Anwaltsteam des freiheitlichen Wahlverlierers Norbert Hofer wartet ebenfalls auf einen Termin. "Wir stehen jederzeit zur Verfügung, nur der Sonntag wird es wohl nicht werden", sagte Böhmdorfer.

Derzeit beraten die Verfassungsrichter hinter verschlossenen Türen über die Causa. Als ziemlich wahrscheinlich gilt, dass es eine öffentliche Verkündung gibt, auch Kameras könnten zugelassen sein. Die schriftliche Urteilsbegründung dürfte erst zwei Wochen später vorliegen.