Kaiser, Landtagspräsident Reinhart Rohr, LHStv. Gaby Schaunig und der ehemalige Landesrat Wolfgang Schantl waren im Juli 2012 von der Kärntner Landesregierung unter dem freiheitlichen Regierungschef Gerhard Dörfler angezeigt worden. Die vom jetzigen FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz verfasste Anzeige warf den vier Politikern Untreue vor. Sie hätten als Regierungsmitglieder in den Jahren 2008 und 2009 Aufträge im Volumen von 390.000 Euro an die SPÖ-eigene Werbeagentur "TopTeam" vergeben.

Dabei hätten sie nicht zum Nutzen des Landes gehandelt. Konkurrenzangebote seien nicht eingeholt worden. Außerdem seien die in den Rechnungen genannten Leistungen laut der Anzeige "kaum nachvollziehbar überprüfbar". Teilweise hätten die Angezeigten auch Parteiwerbung auf Landeskosten betrieben. Insgesamt sei dem Land ein Schaden von zumindest 200.000 Euro entstanden.

Die Freiheitlichen mutmaßten bei ihrer Anzeige illegale Parteienfinanzierung, dieser Verdacht hat sich offenbar nicht bestätigt. Die ermittelnden Behörden sehen sich laut Medienberichten durch die Ergebnisse aber in dem Verdacht bestätigt, dass Kaiser im Jahr 2009 als Gesundheitslandesrat zum Schaden des Bundeslandes Scheinrechnungen an das Top Team im Ausmaß von rund 140.000 Euro ausgestellt habe. Kaiser soll gefürchtet haben, dass das Geld im folgenden Jahr vom freiheitlichen Finanzlandesrat Harald Dobernig nicht mehr freigegeben werden würde, wenn das Budget im laufenden Jahr nicht aufgebraucht werde.

In SPÖ-Kreisen vermutet man ob des langwierigen Verfahrens politische Motive und den Versuch, einen erfolgreichen Landeshauptmann "anzupatzen", wie man hört. Die angezeigten Politiker von Kaiser abwärts haben stets betont, nichts Unrechtes getan zu haben. Den Zahlungen seien schließlich konkrete Leistungen gegenübergestanden. Kaiser rechnet nach wie vor damit, nicht angeklagt zu werden. Wenn doch, dann hat er seinen Rücktritt für den Fall einer rechtskräftigen Anklage angekündigt.

Dazu stehe er nach wie vor, hieß es aus seinem Büro am Montag. Sollte der Weisungsrat eine Anklage zulassen, wird sie von Kaiser also mit Sicherheit beeinsprucht werden. Danach läge der Ball beim Oberlandesgericht Graz, das über den Einspruch entscheiden müsste. Bei einem Rücktritt Kaisers käme die Regierungskoalition in Kärnten wohl stark unter Druck.