Die FPÖ hat den Volltext ihrer Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl online gestellt (). Namen von Personen und Bezirken habe man allerdings geschwärzt, um die Anonymität der als Zeugen beantragten Mitglieder der einzelnen Wahlbehörden zu wahren, so die Partei am Samstag.
Kern der Anfechtung sind Vorwürfe über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen durch 94 der 117 Bezirkswahlbehörden. So sollen Briefwahlkarten zu früh in nichtige und auszuzählende sortiert und Stimmkuverts in falscher Farbe als gültig gewertet worden. In sieben Bezirken hätten nicht zuständige Personen ausgezählt, in elf seien die Stimmkuverts vor der Auszählung geöffnet worden.
Ob die vorgebrachten Punkte stichhaltig sind, muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Eine (allenfalls auch teilweise) Aufhebung der Wahl kann es nur geben, wenn die Höchstrichter zur Auffassung kommen, dass die Wahl bei korrekter Anwendung des Gesetzes anders ausgehen hätte können. Van der Bellen hatte 30.863 Stimmen Vorsprung auf Hofer. Der Verfassungsgerichtshof peilt eine Entscheidung möglichst noch vor dem Angelobungstermin Van der Bellens am 8. Juli an, andernfalls muss der Termin verschoben werden.