Der Entwurf des neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes liegt bereits seit Mitte 2015 vor. Er sieht eine einheitliche dreistufige Ausbildung für Pflegekräfte und mehr Kompetenzen für Fachkräfte vor, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Samstag.
In Kraft treten soll die neue Ausbildung stufenweise von September bis 2024, für 2023 ist eine Evaluierung der Reform vorgesehen. Wesentliche Neuerung: Für Pflegeassistenten (derzeit "Pflegehilfe") soll es eine einjährige Ausbildung an den Krankenpflegeschulen geben, die Ausbildung zur "Pflegefachassistenz" soll insgesamt zwei Jahre dauern. Letzteres soll dann auch mehr Eigenverantwortung bringen - etwa das selbstständige Legen von Magensonden, Kathetern und Infusionen.
Für "gehobene Pflegefachkräfte" (derzeit "diplomierte Pflegekräfte") ist eine Ausbildung auf Fachhochschulniveau vorgesehen. Sie dürfen dann u.a. Medikamente weiterverordnen.