Künftig soll die Ausbildung der Pflegekräfte über drei Schienen laufen. Neben einer Pflegeassistenz (bisher: Pflegehilfe) ist auch die Schaffung einer Pflegefachassistenz vorgesehen, die mehr Kompetenzen haben soll. Beide sollen weiterhin an den Krankenpflegeschulen ausgebildet werden, die Ausbildung ein bzw. zwei Jahre dauern. Die gehobenen Pflegefachkräfte (derzeit "diplomierte Pflegekräfte") sollen künftig ausschließlich akademisch an Fachhochschulen ausgebildet werden. Inkrafttreten soll die Neuregelung ab September 2016 stufenweise bis 2024.
Allerdings soll dies nun auf einen noch längeren Zeitraum erstreckt werden können, und zwar dann, wenn die vollständige Überführung der Ausbildung des gehobenen Dienstes von den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen auf FH-Niveau bis dahin nicht gelingt. Für Ende 2023 ist eine umfassende Evaluierung der Reformschritte und des Zusammenspiels der einzelnen Berufsgruppen vorgesehen.
Den Ländern, Behindertenorganisationen und Trägern sei man bei der Pflegeassistenzausbildung entgegengekommen, hieß es im Gesundheitsministerium zur APA. Die Ausbildungsdauer bleibe wie bisher bei einem Jahr, allerdings sei ein höherer Theorieanteil mit Schwerpunkt Langzeitpflege möglich.
Den Ländern scheint dies zu reichen. Sie haben den im Herbst ausgelösten Konsultationsmechanismus, der den Bund zu Verhandlungen verpflichtet, wieder außer Kraft gesetzt, wurde der APA in der Steiermark und Salzburg bestätigt.
Der Salzburger Gesundheits- und Spitalsreferent Christian Stöckl (ÖVP) erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, die Bundesländer hätten die GuKG-Novelle von Experten aus dem Wirtschaftsbereich und der Pflege hinsichtlich der Plausibilität der Zielsetzungen sowie des Kostenfaktors noch einmal genau überprüfen lassen. "Dabei sind wir zum Ergebnis gekommen, dass wir es im Spitalsbereich unter Einbeziehung aller zusätzlichen Tätigkeiten dann schaffen, kostenneutral zu sein, wenn die Ausbildung der Pflegeassistenz auch nach 2024 fortgeführt wird."
Weiters sehe man seitens der Länder jetzt Möglichkeiten, durch Umstrukturierungen in der Langzeitpflege und Ausnutzung von Synergien eine einigermaßen kostenneutrale Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung zu schaffen, so Stöckl. "Außerdem hat die Gesundheitsministerin nunmehr zugesagt, dass die kostspielige Sozialversicherungspflicht für Studierende an Schulen für Sozialbetreuungsberufe nicht kommt. Auch das war mir ein großes Anliegen."
Anders als bei den Ländern stößt die neue Pflegeausbildung bei der Gewerkschaft weiter auf Widerstand. Es sei dies eine "Reform mit dem Sparstift", sagte Reinhard Waldhör von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) am Freitag zur APA. Zu befürchten seien eine Nivellierung nach unten zulasten der Qualität. Das Personal mit FH-Ausbildung werde kaum am Krankenbett eingesetzt werden.
Mit der Reform werde genau das Gegenteil des gewünschten Effekts erreicht, so die Befürchtung des Gewerkschafters. Wo jetzt mit dreijährig ausgebildetem diplomiertem Personal gearbeitet werde, würden künftig zweijährig ausgebildete Pflegeassistenten zum Einsatz kommen, prophezeite er. Für das gehobene Personal mit dreijährigem FH-Studium gebe es zu wenig Ausbildungsplätze. Es werde dann fast ausschließlich Tätigkeiten der Delegation oder Organisation sowie ein paar medizinische Arbeitsbereiche übernehmen.