Die Mitglieder der Bundesversammlung werden für den 8. Juli zur Angelobung des neuen Staatsoberhauptes eingeladen, allerdings mit Vorbehalt.Sollte der VfGH bis dahin nicht entschieden haben oder eine Neuwahl verfügen, haben die in der Bundesversammlung vertretenen Persönlichkeiten dennoch am 8. Juli nicht frei. Denn die Verabschiedung von Bundespräsident Heinz Fischer findet an diesem Tag in jedem Fall statt.

Ob es sich mit dem Höchstrichter-Spruch ausgehen wird, wollte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) nicht einschätzen. Das Bemühen dafür gebe es sicher, aber es seien acht Anfechtungen eingetroffen, eine davon - jene der FPÖ - sehr umfangreich.

Sollte Wahlsieger Alexander Van der Bellen nicht wie geplant angelobt werden können, werden die Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan die Geschäfte übernehmen. Dafür ist keine Extra-Angelobung nötig. Entschieden wird in dem Gremium dann mit Mehrheit. Bei Gleichstand, wenn einer der Präsidenten verhindert ist, gibt die Stimme des ranghöheren Präsidenten den Ausschlag.

Neuland wäre es nicht, wenn das Nationalratspräsidium die Aufgaben des Bundespräsidenten übernehmen müsste. Denn diese Regelung gibt es seit den 1970er-Jahren und sowohl beim Tod bzw. der davor eingetretenen Erkrankung von Franz Jonas 1974 als auch beim Ableben von Thomas Klestil 2004 übernahmen die Präsidenten die Geschäfte.

Während Klestil ja nur zwei Tage vor seiner geplanten Verabschiedung verstarb, galt es beim Tod von Jonas durchaus einen längeren Zeitraum zu überbrücken. Da vertrat das Präsidium das Staatsoberhaupt immerhin drei Monate. Eine entsprechende Periode müssten wohl auch Bures, Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) die Agenden wahrnehmen, sollte der VfGH eine komplette Neuaustragung der Wahl verfügen.