Mit der Novelle des Tabakgesetzes werden auch Zigaretten und Tabak mit charakteristischen Aromen und bestimmten Zusatzstoffen wie Menthol und Vitaminen sowie der Verkauf von Kautabak verboten und ein Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse eingeführt.

Vom Verbot des Versandhandels werden ausdrücklich auch E-Zigaretten und Liquids umfasst. Dies rief die Kritik der NEOS hervor, die darin eine große Gefahr für die produzierenden Kleinunternehmen sehen. Die FPÖ lehnt die weitgehenden Beschränkungen für Raucher überhaupt weil, weil damit die Freiheit beschränkt und die Wahlfreiheit abgeschafft werde - was mit ein Grund sei, darum so viele Österreicher so sauer seien auf die Regierung und die EU.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) verteidigte das gesamte Gesetz. Sie merkte an, dass es nicht um ein - vom Team Stronach verurteiltes - Verbot von E-Zigaretten gehe, sie könnten weiter in Geschäften und Trafiken verkauft werden. Verboten werde der Versandhandel, weil dabei der Verkauf an Jugendliche nicht verhindert werden könne.

Beschlossen hat der Nationalrat überdies neue Genehmigungskriterien für Hausapotheken. Ärzte dürfen künftig auch in Gemeinden eine Hausapotheke betreiben, wenn dort bereits eine öffentliche Apotheke vorhanden ist - allerdings nur wenn sie mehr als sechs Kilometer entfernt ist. Davon sind etwa zehn bis 15 Gemeinden betroffen. Gleichzeitig wurde eine 2006 abgeschaffte Sonderregelung für Hausärzte, die eine Kassenstelle mit angeschlossener Hausapotheke übernehmen, wieder eingeführt. Für sie wird ein Mindestabstand von vier Kilometern (bisher sechs) zur nächsten öffentlichen Apotheke festgelegt. Davon sollen rund 115 Hausapotheken profitieren.