Als befristet asylberechtigt gelten alle, die seit Mitte November Asyl erhalten haben bzw. künftig erhalten. Denn gemäß der heute, Dienstag, im Ministerrat beschlossenen Regelung wird Asyl zunächst nur mehr für maximal drei Jahre gewährt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen mit negativem Asylbescheid, deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland aber bedroht sind.

Diese beiden Gruppen sollen, wenn sie keine Arbeit haben, in Oberösterreich künftig nur mehr 440 statt bisher 914 Euro pro Monat bekommen. Das entspricht der Mindestsicherung in der Grundversorgung, also während des laufenden Asylverfahrens. Die Gesetzesvorlage wird am Donnerstag voraussichtlich noch nicht beschlossen, sondern dem Sozialausschuss zugewiesen.

ÖVP und FPÖ verlangen vom Bund zudem eine Novellierung der 15a-Vereinbarung über die bedarfsorientierte Mindestsicherung: Sie wollen die Leistung für Mehrpersonenhaushalte bei 1.500 Euro deckeln. Im ersten Jahr des Bezuges soll es laut ihrem Vorschlag vermehrt Sach- statt Geldleistungen geben, bei Arbeitsunwilligkeit soll die Mindestsicherung nach einem Jahr um mindestens 25 Prozent gestutzt werden. Wenn Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtende Deutschkurse und Werteschulungen nicht absolvieren, soll ihnen ebenfalls die Unterstützung gekürzt werden. Ähnliches verlangt die ÖVP auch auf Bundesebene.