Der Ministerrat beschloss heute "Asyl auf Zeit" und Einschränkungen bei der Familienzusammenführung. Laut Innenministerin Johanna Mikl-Leitner handelt es sich dabei dennoch um eines der schärfsten Asylgesetze in ganz Europa. Besonders betonte sie die Verschärfungen beim Familiennachzug, speziell für subsidiär Schutzberechtigte. Dies treffe vor allem Afghanen, die derzeit die größte Flüchtlingsgruppe darstellten.

Dass es zu einem höheren Bürokratieaufwand durch die Asyl auf Zeit-Regelung kommen könnte, bestritt die Innenministerin. Das Gesetz sei so gestaltet worden, dass der Aufwand derselbe sein werde wie in der Vergangenheit.

Signal nach innen und nach außen

Verteidigt wurde das Gesetz auch vom Koalitionspartner. Der scheidende Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) sprach von einem Signal, dass Österreich, Deutschland und Schweden die Flüchtlingskrise nicht alleine bewältigen könnten, und es europäische Solidarität brauche.

Kanzler Werner Faymann (SPÖ) sprach von einer Maßnahme, die helfen soll, den zuletzt festgelegten Richtwert zu erreichen. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sieht eine Botschaft nach Innen und nach Außen.

Der ÖVP-Chef betonte, dass man auch ein Signal an die eigene Bevölkerung setzen wolle, dass es zu viele Flüchtlinge gebe und man zum Kern des Asylrechts zurückkehre. Gleichzeitig solle den Asylsuchenden gezeigt werden, dass es "ein gewisses Rückführungsrisiko" gebe, und die Menschen nach dem Krieg beim Wiederaufbau in ihrer Heimat gebraucht würden.

Schengen-Ausschluss?

Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern hatte es am Vortag gegeben, nachdem Mikl-Leitner Griechenland mit einem Schengen-Ausschluss gedroht hatte. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) konnte diese Position nicht nachvollziehen und meinte Montagabend, es wäre besser gewesen, mit einer in der Regierung koordinierten Einschätzung auf europäischer Ebene zu agieren. Die Innenministerin ließ dies kalt. Sie habe nur eine Darstellung der Realität vorgenommen, dafür brauche sie keine Abstimmung im Vorfeld.

Der Kanzler gab sich kämpferisch: Eine Aufhebung dieser Freiheit würde eine Schwächung der Wirtschaft in Europa nach sich ziehen. Was es aber brauche, sei ein starkes Europa.

Grundsätzlich ist von der Regierung weiter vorgesehen, dass nach drei Jahren zu prüfen ist, ob die Gefahrenlage im Herkunftsstaat noch immer gegeben ist. Für die stärksten Herkunftsländer hat von der Staatendokumentation des Innenministeriums dabei jedes Jahr ein Gutachten über die Lage vor Ort erstellt zu werden. Diese soll als Basis für die Entscheidung dienen, ob Flüchtlinge aus der Region wieder heimkehren müssen.

Integration kann vor Aberkennung schützen

Als bürokratische Erleichterung etabliert wurde, dass sich die Behörde von sich aus an den Asylberechtigten wenden muss, wenn sein Status nicht verlängert wird. Melden sich die zuständigen Stellen nicht, gilt der Asylstatus unbefristet weiter.

Auch wenn im Herkunftsland mittlerweile Frieden eingekehrt ist, muss der Flüchtling nicht zwingend ins Land zurück. Beispielsweise kann das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl für die Entscheidung die Teilnahme des Asylberechtigten an Integrationskursen, speziell Sprachkursen und Kursen über die Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung einbeziehen. Dabei handelt es sich freilich um eine Kann- und nicht um eine Muss-Bestimmung. Zudem können auch etwa humanitäre Gründe gegen eine Abschiebung sprechen.

Was die Integration angeht, sind künftig Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtet, sich nach Zuerkennung des Titels an den Integrationsfonds zu wenden. Dieser soll mit den Flüchtlingen Orientierungsgespräche führen, Integrationserfordernisse definieren und über Integrationsleistungen informieren.

Immerhin einen Vorteil bringt die Neuregelung für Asylberechtigte. Sie erhalten eine eigene Identitätskarte. Über deren Ausgestaltung entscheidet das Innenministerium per Verordnung.

Drei Jahre auf Familie warten

Keine wesentlichen Änderungen gibt es, was die Verschärfung des Familiennachzugs angeht. So müssen subsidiär Schutzberechtigte - also Personen ohne Asylstatus, die aber (vorerst) nicht abschiebbar sind - künftig statt einem drei Jahre warten, bis ihre Familie nachkommen kann. Das gleiche gilt auch für Asylberechtigte, die den Antrag auf Familienzusammenführung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Zuerkennung des Asylstatus stellen. Zudem müssen diese von der Verschärfung betroffenen Gruppen nachweisen, über die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Erhalt ihrer Familie zu verfügen.

Betroffen sind von dem Gesetzesentwurf alle Flüchtlinge, die ihren Antrag nach dem 15. November des Vorjahres eingebracht haben bzw. bei denen vor Inkrafttreten des Gesetzes noch keine Entscheidung über ihren Status gefallen ist.