Schönegger will sein Mandat weiter ungeachtet der nun erhobenen Anklage weiter ausüben, wie er der APA erklärte. Er bleibe dabei, die Vorwürfe seien haltlos. ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka stärkte seinem Abgeordneten demonstrativ den Rücken: "Eine Anklage ist keine Verurteilung, daher gibt es auch keine Vorverurteilung."
Die Anklage wegen des Verdachts auf Untreue richtet sich neben den drei Genannten noch gegen weitere Personen, ist aber nicht rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung mit, 14 Tage ab Zustellung ist ein Einspruch möglich. Die Behörde verwies überdies darauf, dass nach derzeitiger Rechtslage die Strafdrohung bis zu zehn Jahre beträgt - allerdings nur mehr zwei Wochen lang. Denn mit 1. Jänner 2016 tritt die Reform des Strafgesetzbuches von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in Kraft, und ab dann beträgt die Höchststrafe maximal drei Jahre.
Hintergrund des Verfahrens sind vermutete Zahlungen der Telekom an eine Werbeagentur, die im GR-Wahlkampf 2008 für die ÖVP tätig war. Die konkrete Verdachtslage laut Medienberichten: Michael Fischer, einst "Head of Public Affairs" bei der Telekom und ÖVP-Mitarbeiter, soll Schönegger in einem E-Mail aufgefordert haben, eine Rechnung an eine mittlerweile stillgelegte Telekom-Tochter zu stellen. Nur wenige Tage später soll dann die Grazer Agentur eine Rechnung über 119.760 Euro an das Unternehmen geschickt haben, die mit dem Mail fast deckungsgleich war. Die Ermittler gingen davon aus, dass das Geld über diese Umwege von der Telekom an die ÖVP floss. Die nunmehr Angeklagten haben die Vorwürfe stets bestritten.