Die Verkleinerung der Militärmusik wird stufenweise umgesetzt. Dabei orientiert man sich an den derzeit musizierenden Zeitsoldaten, die ausscheiden und zu den Einrückungsterminen durch Grundwehrdiener ersetzt werden. Dies geht aus einer Weisung des Verteidigungsministers hervor, über die die "Tiroler Tageszeitung" am Samstag berichtete. Ab 2016 gilt ein Musikerkontingent von 368 Grundwehrdienern.
Das Ensemble
Zeitgleich mit der Verkleinerung werden die Kapellen umbenannt. Sie gelten gemeinsam künftig als ein "Ensemble der Österreichischen Militärmusik" und tragen nicht mehr das Bundesland als Bezeichnung, sondern werden durchnummeriert. Im Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark und Kärnten gilt das laut Anweisung ab September, in Tirol und Vorarlberg ab November und in Salzburg am Dezember.
20 Musiker pro Bundesland
In ihrem bisherigen Umfang erhalten bleibt bekanntlich nur die in Wien angesiedelte Gardemusik. In den Bundesländern sollen die Kapellen künftig 20 Personen umfassen: einen Offizier, sechs Unteroffiziere sowie 13 Grundwehrdiener. Die letztere Zahl kann sich verringern, wenn stattdessen Frauen im freiwilligen Dienst zum Instrument greifen.
Auch ein "Anhalt" für die Orchestrierung ist im Schreiben zu finden: "1 Militärkapellmeister, 1 Flöte, 3 Klarinetten, 2 Flügelhörner, 2 Tenöre, 2 Trompeten, 2 Hörner, 2 Posaunen, 2 Bässe, 3 Schlagwerker". Das Ministerium hält fest, dass "bereits bisher 70 Prozent der Einsätze der österreichischen Militärmusiken in dieser Stärke bzw. in noch kleineren Formationen gespielt" worden seien. Dies sei auch in der Kommunikation nach außen als eine der "Kernbotschaften" zu vermitteln. Zugleich wird eingeräumt, dass es eine "Neuausrichtung des musikalischen Programms" brauchen werde. Eine weitere Nachricht: Durch den Umbau würden künftig mehr Grundwehrdiener bei der Militärmusik musizieren können, "mehr junge Musikerinnen und Musiker erhalten die Chance auf eine musikalische Ausbildung".
"Eindeutig gesetzeswidrig"
Bundesheer-Gewerkschafter Wilhelm Waldner bezeichnete die Weisung in der TT als "eindeutig gesetzeswidrig", da die Personalvertreter nicht eingebunden worden seien. Er kündigte eine Beschwerde bei der Personalvertretungsaufsichtsbehörde an. Der Sprecher von Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) wiederum betonte gegenüber der Zeitung, dass es Gespräche zwischen dem Generalstab und der Personalvertretung geben werde.