Gegen die frühere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wird es laut "Presse online" kein Disziplinarverfahren wegen ihrer Aussage zur Todesstrafe in Saudi-Arabien geben. Dies hat der Disziplinarrat des Grazer Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Das berichtete "Die Presse"-Online.

In einem "Profil"-Interview im Oktober 2014 hatte Bandion-Ortner auf einen Saudi-Arabien betreffenden Einwand, nämlich: "An Freitagen nach dem Gebet wird öffentlich geköpft und ausgepeitscht", geantwortet: "Das ist nicht jeden Freitag. Natürlich bin ich gegen die Todesstrafe." Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, hatte daraufhin von einer "schockierenden Verharmlosung der Todesstrafe" gesprochen.

Die Entscheidung des Disziplinarrates beruht nun offenbar auf der Überlegung, dass Bandion-Ortner ihre Aussagen nicht als aktive Richterin, sondern eben als stellvertretende Generalsekretärin des König Abdullah-Zentrums (KAICIID) gemacht hatte. Wie die Medienstelle des Oberlandesgerichts Graz schriftlich mitteilte, ist ihre Immunität aufgrund der früheren Funktion bei dem saudischen Zentrum der Grund dafür, dass es nicht zum Disziplinarverfahren kommt.

Gemäß Artikel 14 lit Abs 1 lit a des Abkommens der Republik Österreich mit dem "Internationalen König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog" genieße Bandion-Ortner Immunität hinsichtlich aller in Ausübung ihrer Funktion gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und gesetzten Handlungen - auch über die Beendigung ihrer Tätigkeit im Zentrum hinaus, teilte das OLG als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte mit.

Das Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog ist im Oktober 2011 als internationale Organisation, ausgestattet mit international üblichen Sonderrechten, gegründet worden.

Das Ergebnis der Sitzung wurde zunächst der Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Bandion-Ortner kehrt voraussichtlich Anfang April an ihre alte Wirkungsstätte im Wiener Straflandesgericht zurück.