Kein Steuergeld mehr für die Hypo – die Ansage des Finanzministers nach Bekanntwerden des bis zu 7,6 Milliarden Euro großen Bilanzlochs der Hypo-Abbaugesellschaft Heta war unmissverständlich. Obwohl immer noch mehr als zehn Milliarden Euro an Haftungen des Landes Kärnten offen sind, soll die Hypo den Steuerzahler nach der Aussetzung der Zahlungen an Gläubiger laut Finanzministerium nichts mehr kosten. Und der Bund macht Kärnten nun Druck: Finanzminister Hans Jörg Schelling sagte nach dem Ministerrat, dass „Kärnten seinen Beitrag leisten“ müsse. Vizekanzler und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner brachte gar ein Insolvenzrecht für Bundesländer ins Spiel.
„Das wäre nicht sehr klug“, schätzt Wirtschaftsexperte Gottfried Haber diese Idee jedoch ein. Der Grund sei ein einfacher: Wenn man einem Bundesland erlaube, sich aus der Verantwortung zu stehlen, „wären die Haftungen der Länder mit einem Schlag ja völlig wertlos“, sagt Haber. Und verweist darauf, dass auch andere Länder Haftungen in Milliardenhöhe offen haben. Dies würde sich dann schlecht auf die Bonität der Länder und schlussendlich auch des Bundes auswirken, wodurch der Staat wieder mehr Zinsen für seine Schulden zahlen müsste. Außer Frage steht für Haber, dass Österreich durch das neue Milliardenloch in der Heta auch das dritte und letzte „AAA“ verlieren wird.
"Bund müsste einspringen"
Außerdem könnte mit einem Bundesland im Pleitefall „ja eigentlich wenig passieren“. Es müsse zwar im Fall einer Länderinsolvenz oder Abwicklung auf alles verzichten, was nicht unbedingt notwendig sei. „Für den Rest müsste dann der Bund einspringen“, sagt er. Ebenso müsste Steuergeld verwendet werden, wenn Gläubiger auf Schadenersatz klagen – und gewinnen würden. Dahingehend sei er „skeptisch“, dass der Hypo-Skandal den Steuerzahler tatsächlich nichts mehr kosten werde. Dass in der Verfassung festgeschrieben ist, dass der Bund nicht für Landeshaftungen geradestehen muss, tue real gesehen wenig zu Sache. „Aufatmen kann also niemand“, stellt Haber fest. Auch er rechnet damit, dass die Gläubiger bald ihre Klagen einbringen werden. Nicht zuletzt, um ihre Verhandlungsposition zu stärken.
Kein Grund zur Freude
Denn mit der drohenden Klagswelle bahnt sich ein jahrelanger Rechtsstreit an. „Es handelt sich bei Bankeninsolvenzen schließlich in ganz Europa um rechtliches Neuland“, sagt Haber. Entscheidend werde sein, ob man die Kärntner Landeshaftungen „wegbringt“. Dies könnte womöglich per Sondergesetz versucht werden – was aber einen wohl jahrelangen Rechtsstreit zur Folge hätte. Zudem ist Haber "skeptisch", ob man sich mit dem einen Jahr Zahlungsaussetzung genug Zeit "gekauft" habe. „Grund zur Freude gibt es momentan also keinen“, resümiert der Ökonom.
Klaus Knittelfelder