Der gebürtige Grazer wird bis zur Ernennung eines neuen Bischofs durch Papst Franziskus die Aufgaben von Egon Kapellari übernehmen. Das Konsultorenkollegium hat mehrheitlich für den bisherigen Generalvikar gestimmt. Eine Bestätigung der Wahl ist nicht nötig. In einer ersten Stellungnahme dankte Schnuderl dem emeritierten Kapellari für sein Wirken.
Schnuderl will den 2012 begonnenen "diözesane Weg" weitergehen und meinte: "Wir streben die Ziele an, die wir uns gesetzt haben. Diese werden sicher auch mit einem kommenden Bischof Gültigkeit haben: Die Freude am Glauben erneuern, die Seelsorge in der Diözese neu auszurichten und als Kirche unsere Gesellschaft mitgestalten. Ich bitte um Ihr Gebet für den kommenden Bischof und für unseren gemeinsamen Weg."
Der Diözesanadministrator hat einem Bischof ähnliche Gewalten und Pflichten. Das Amt erlischt automatisch mit der Besitzergreifung der Diözese durch einen vom Papst bestellten neuen Diözesanbischof. Schnuderl richtete seine ersten Worte als Administrator auch an alle in der Kirche Aktiven: "Wie lange diese Übergangszeit währt, wissen wir nicht. Ich bitte Sie aber alle, die Sie ehrenamtlich oder hauptamtlich, in den Pfarren, Orden oder Gemeinschaften, in den vielfältigen Werken oder auf der Diözesanebene tätig sind, Ihr Engagement für unsere Kirche konsequent weiterzuführen, und ersuche auch die Mitglieder der gewählten diözesanen Gremien weiterhin um Unterstützung und Beratung in den kommenden Wochen oder Monaten."
Heinrich Schnuderl wurde am 20. September 1943 in Graz geboren und stammt aus einer Bäckersfamilie. Nach der Matura am Akademischen Gymnasium studierte er Theologie und wurde 1967 von Bischof Josef Schoiswohl im Grazer Dom zum Priester geweiht.
Bischof Kapellari hatte vergangenen Samstag in einem Hirtenbrief seinen Rücktritt bekannt gegeben. Er steht im 80. Lebensjahr und hatte bereit vor vier Jahren Papst Benedikt XVI. um seinen Rücktritt ersucht.
Diözesanadministrator wird, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden wahlberechtigten Domkapitulare erhalten hat. Gibt es nach zwei Wahlgängen niemanden mit absoluter Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den größeren Stimmenanteilen statt. Herrscht nach dem dritten Wahlgang Stimmengleichheit, wird der ältere der beiden Kandidaten bestellt.