Für die Neuregelung der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit 1. Jänner 2025 aufgehobenen Regelungen zur Sicherstellung von Datenträgern wie Handys oder Laptops zeichnet sich eine Lösung ab. ÖVP und Grüne haben am Mittwoch im Nationalrat einen gemeinsamen Antrag eingebracht. Da die beiden Parteien keine Mehrheit haben, ist für einen Beschluss im Dezember aber die Zustimmung von FPÖ oder SPÖ nötig - letztere signalisierte bereits vorsichtig Zustimmung.
Bereits im Dezember des Vorjahrs entschied der VfGH, dass die aktuelle Rechtslage zur Datenträger-Sicherstellung gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Die entsprechenden Passagen werden deshalb Anfang 2025 aufgehoben. Dies betrifft nicht nur die Sicherstellung von Handys und anderer elektronischer Datenträger, ohne entsprechende Neuregelung dürften ab 1. Jänner gar keine Gegenstände zu Beweiszwecken mehr sichergestellt werden. Grund ist, dass es eben keine Sonderbestimmungen zur Sicherstellung von elektronischen Datenträgern gibt, deshalb hat der VfGH die gesamten Sicherstellungs-Regeln aufgehoben.
Verwertung von Zufallsfunden soll möglich bleiben
Seither läuft das Tauziehen um eine Neuregelung. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne konnten sich dabei zunächst nicht einigen, mittlerweile haben die beiden Parteien aber die nötige Mehrheit im Nationalrat verloren. Der nunmehrige Entwurf entspricht dabei in weiten Teilen den schon vor Wochen diskutierten Regelungen - wobei es nun offenbar doch zu keiner Trennung bei der Aufbereitung und Auswertung von Datenträgern kommt und die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens bleibt. Die Entdeckung von Zufallsfunden wird zwar eingeschränkt (auf die gerichtliche Bewilligung), deren Verwertung bleibt aber möglich.
Insgesamt werden die Regeln für die Sicherstellung von Datenträgern wesentlich komplexer und für die Staatsanwaltschaften aufwendiger - das zeigt schon der schiere Umfang der Änderungen. Abgesehen von der vom VfGH geforderten gerichtlichen Kontrolle finden sich im Entwurf unter anderem erhöhte Begründungspflichten sowie die Vorgabe, die Suche nach Daten auf bestimmte Kategorien, Inhalte und Zeiträume einzuschränken. Außerdem bekommen Betroffene mehr Einsichtsrechte.
Auch weitere Änderungen in der Strafprozessordnung
In der geplanten Novelle wird nicht nur die Handy-Sicherstellung geregelt, vielmehr soll es auch zu weiteren Änderungen der Strafprozessordnung kommen. So sollen etwa Opfer die Möglichkeit haben, gegen eine Anzeigenrücklegung vorzugehen. Dazu wird ihnen (wie auch Beschuldigten) von Beginn weg Akteneinsicht gewährt und nicht erst mit formeller Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Außerdem bekommen Beschuldigte das subjektive Recht, die Trennung von Verfahren zu beantragen.
In Aussendungen verwiesen sowohl Justizministerin Alma Zadić (Grüne) als auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) auf die komplexen Verhandlungen. „Ich freue mich, dass die ÖVP nach vielen Monaten intensiver Verhandlungen einlenkt und ihre staatspolitische Verantwortung wahrnimmt“, liest sich das bei Zadić. „Eine Neuregelung zur Sicherstellung von Handys und zum Schutz der Beschuldigtenrechte ist dringend notwendig, darauf weise ich seit Jahren hin“, meinte Edtstadler.
SPÖ bringt eigenen Antrag doch nicht ein
Beide strichen dabei die ihnen wichtigen Punkte hervor: Zadić verwies darauf, dass „die Staatsanwaltschaften weiterhin ohne Einschränkungen gegen Korruption und organisierte Kriminalität ermitteln können und Herrinnen des Verfahrens bleiben“. Weder komme eine Regelung, die es nur der Polizei und in bestimmten Fällen den Gerichten erlaubt, die Aufbereitung der Daten beschlagnahmter Datenträger wie Handys durchzuführen, noch würden Zufallsfunde eingeschränkt. Edtstadler nannte etwa die Nichtigkeitssanktionen für Auswertungsergebnisse, wenn die Ermittlungsmaßnahme nicht rechtmäßig angeordnet und bewilligt wurde, oder die erhöhten Begründungspflichten der Staatsanwaltschaft.
Zuvor war die SPÖ mit einem eigenen Antrag vorgeprescht. Dieser sah eine Minimalvariante der Reparatur der Handy-Sicherstellung vor. Eine größere Reform der Strafprozessordnung sollte dann erst im Rahmen der laufenden Regierungsverhandlungen beraten werden. Diesen Antrag will man nun aber doch nicht einbringen. Auf Basis des Antrags von ÖVP und Grünen sei man zuversichtlich, dass es zu einem Beschluss kommen wird, hieß es gegenüber der APA - die der SPÖ wichtigen Punkte wie die Möglichkeit der Verwertung von Zufallsfunden und die Stellung der Staatsanwaltschaften seien darin abgebildet. Änderungsbedarf sieht man noch bei Fristen - dies könne aber im Ausschuss geklärt werden.