Rund 800.000 Menschen arbeiten derzeit für die öffentliche Hand bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen. Allerdings lassen sich diese nicht über einen Kamm scheren: Die Unterschiede zwischen Spitzenbeamten in Bundesministerien, Polizisten im Streifendienst, Lehrkräften, Gemeindebediensteten, Kindergartenpädagogen und Pflegepersonal im Gesundheitswesen sind dafür viel zu groß.
So manche Besserstellung im Vergleich zur Privatwirtschaft gibt es tatsächlich: Da ist vor allem die Pragmatisierung, die Beamte vor Jobverlust schützt. Beim Gehalt können sich nur noch die öffentlich Bediensteten über die automatischen Vorrückungen alle zwei Jahre freuen. Und dann natürlich die erhebliche Besserstellung im Pensionsbereich.
Höhere Gehälter und Pensionen
Beim „Rahmenrecht“, also bei Arbeitszeiten, Zuschlägen, bezahlten Freistellungen oder Weiterbildung (ein beliebtes Beispiel ist die bezahlte Mittagspause) gibt es kleine, aber feine Unterschiede. Vor allem aber werden Veränderungen bei diesen Arbeitsbedingungen – und anders als bei den privatwirtschaftlichen Kollektivverträgen – stets getrennt von den Gehaltsverhandlungen ausbaldowert. Das ist kein geringer Vorteil für die Beschäftigten, weil es die Verhandlungsposition des Arbeitgebers schwächt. Entsprechend wie auch der Rechnungshof regelmäßig feststellt, die Bezüge im öffentlichen Dienst den Löhnen und Gehältern in der Privatwirtschaft davon.
Keine Privilegien kann dagegen der Wiener Anwalt Franz Scharf, Experte für Dienst- und Verwaltungsrecht, feststellen. Das beginnt für ihn bei strukturellen Fragen, wie dem, dass es keine Waffengleichheit zwischen Arbeitgebern und -nehmern gibt. Tatsächlich ist der Arbeitgeber zugleich auch Gesetzgeber und von daher im Vorteil. Einen Nachteil sieht er auch im Dienstrecht, das Beamte zu besonders vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet, andernfalls drohen Disziplinarstrafen, die bis zum Verlust der Pension gehen können. Aus Sicht Scharfs bringen sogar die Biennalsprünge auch dem Arbeitgeber einen Vorteil, weil dies die Fluktuation von Arbeitnehmern und die damit verbundenen Kosten verringere.
Die größten Vorteile laufen allerdings aus
Bei der erheblichen Besserstellung von Beamten bei den Pensionsbezügen – die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei 3.100 Euro monatlich, tickt die Uhr, bis zur völligen Angleichung an das ASVG-System dauert es allerdings noch rund 15 Jahre. Bei Arztbesuchen gilt für Beamte ein Selbstbehalt.
Fazit: Ja, Mitarbeiter der öffentlichen Hand genießen einige Vorteile, aber immer weniger– Stichwort Pensionen und die Beschränkung der Pragmatisierung auf den hoheitlichen Bereich. „Öffentlich Bedienstete sind nicht schlechter- oder bessergestellt zu privatwirtschaftlichen Mitarbeitern, sondern andersgestellt“, so Anwalt Scharf.