Herbert Kickl soll vom Nationalrat ausgeliefert werden. Zumindest, wenn es nach dem Ansinnen der WKStA geht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft – laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins profil – dem FPÖ-Chef vor, im Untersuchungsausschuss zum rot-blauen Machtmissbrauch“ mehrfach die Unwahrheit gesagt zu haben.
Anklage der ÖVP
Die Ermittlungen wurden aufgenommen, nachdem die ÖVP eine Klage gegen Kickl eingebracht hatte. Der frühere ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger hatte eine 19-seitige Sachverhaltsdarstellung vorgelegt. Konkret hängt sich die Kanzlerpartei an der Aussage von Kickl auf, nach der dieser in seiner Zeit als Innenminister sich nicht um Inserate „nicht gekümmert“ hätte. Die Volkspartei glaubt Kickl in diesem Punkt nicht.
Brisantes Detail am Rande: Nun muss ausgerechnet der Kickl-Vertraute und Nationalratspräsident Walter Rosenkranz den Fall dem Immunitätsausschuss des Nationalrats zuweisen, der dann einen Bericht an den Nationalrat erstellt, der endgültig über die Auslieferung zu entscheiden hat.