Nach mehr als fünf Jahren stellt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein Verfahren rund um die Casinos Austria (Casag) ein: Demnach wurden die Ermittlungen gegen drei Mitglieder des Aufsichtsrates wegen des Vorwurfs der Untreue eingestellt. Sie sollen im Zusammenhang mit einer Neubestellung des Vorstandes die vorzeitige Auflösung von zwei Vorstandsverträgen betrieben haben, so der Vorwurf in einer anonymen Anzeige.
Es war diese Anzeige, die im Mai 2019, kurz nach Auftauchen des Ibiza-Videos, eine Vielzahl weiterer Verfahren und Ermittlungen auslöste und im Rücktritt von Sebastian Kurz (ÖVP) als Kanzler im Herbst 2021 gipfelte. Der damalige Vorwurf war, dass der Umbau des Vorstands der staatlichen Casinos eine parteipolitische Absprache war. Unter anderem wurde der ehemalige FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo als Finanzchef in den Konzern geholt.
Von Sidlo zu Strache zu Schmid und Kurz
Eine der frühen Ermittlungsmaßnahmen waren Hausdurchsuchungen unter anderem beim ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (damals FPÖ), dessen Handy beschlagnahmt wurde. Auf Basis der Datenauswertung folgte die Razzia bei Thomas Schmid, dem damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums. Der hatte zwar sein Telefon gelöscht, aber eine Archivierung der Daten auf einer externen Festplatte vergessen. Der Ermittlungsakt zu den Casinos wurde um zahlreiche Verästelungen und eigene Verfahren reicher.
Die Ermittlungen zu den Casinos selbst ergaben, dass die Personalentscheidung „jedenfalls auch sachlich begründet und vertretbar war“, teilte die WKStA am Donnerstag in einer Aussendung mit. „Die in der Anzeige behauptete ausschließlich parteipolitisch motivierte Auflösung der Vorstandsverträge konnte nicht nachgewiesen werden.“
Die teils außerordentlich hohen Abfertigungszahlungen seien den Altverträgen geschuldet. Allerdings konnten diese wegen Verjährung nicht strafrechtlich überprüft werden. Die Dauer der Ermittlungen führte die WKStA auf mehrere Verfahren rund um die Casinos Austria zurück. Man habe mögliche Verbindungen zwischen den einzelnen umfangreichen Sachverhalten im Verfahrenskomplex ermitteln müssen. Wobei die WKStA einzelne Daten aus Hausdurchsuchungen erst zwei Jahre später - Ende 2022 - auswerten konnte. Es wurden die Beschuldigten teils mehrmals einvernommen und rund 70 Zeugen befragt.