Inkriminiert sind die Vorwürfe der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Vergehen gegen Datenschutzbestimmungen. Mitangeklagt ist der Ex-FPÖ-Politiker Hans Jörg Jenewein. Beide Angeklagte bekannten sich zum Kern der Vorwürfe „nicht schuldig“.

Im Auftrag Jeneweins soll Ott in seiner Funktion als Beamter im Innenministerium einen weiteren Beamten angehalten haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Jenewein wiederum soll Ott Daten - unter anderem Bilder aus dem BVT- und dem Ibiza-U-Ausschuss - geschickt haben.

„Kooperation“ zwischen Ott und Jenewein

Zwischen Jenewein und Ott hätte es ab August 2018 eine „Kooperation“ gegeben, skizzierte der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung. Jenewein, der dem parlamentarischen BVT-U-Ausschuss angehörte und kurzzeitig auch FPÖ-Sicherheitssprecher war, hätte sich von Ott Informationen über ein Treffen des sogenannten Berner Clubs beschafft. Ott - zu diesem Zeitpunkt bereits vom Dienst suspendiert - habe dem Politiker eine Liste mit Namen von BVT-Beamten übermittelt, die an diesem internationalen Treffen von Nachrichtendiensten teilgenommen hatten. Auch auf die Zusammensetzung der „Soko Tape“, die nach dem Ibiza-Video zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe eingerichtet wurde, soll Jenewein Ott angesetzt haben.

Freundschaft Ott und Jenewein im Fokus

Der Staatsanwalt betonte das freundschaftliche Verhältnis zwischen den beiden Angeklagten. Ott habe für Jenewein, der mittlerweile als selbstständiger Landwirt tätig ist, „Gartenarbeiten verrichtet, Wiesen gemäht, Blumen geschnitten“, verriet der Ankläger.

Der Anwalt Jeneweins stellte die „amikale Umgangsweise“ zwischen Ott und seinem Mandanten nicht in Abrede. „Es ist richtig, dass er (Jenewein, Anm.) ihn (Ott, Anm.) kurzerhand nach einigen Namen gefragt hat, es ist richtig, dass er Dokumente geschickt hat.“ Jenewein hätte etwa den Ibiza-Detektiv Julian Hessenthaler und mehrere als Auskunftspersonen geladene BVT-Beamte im U-Ausschuss fotografiert und die Fotos an Ott bzw. eine Redakteurin des „Wochenblick“ geschickt. „Das war wahrscheinlich keine rasend gute Idee, keine Meisterleistung“, räumte der Anwalt ein. Die Frage sei aber, weshalb Jenewein die Namen haben wollte. Es sei ein „politischer Kontrollvorgang“ gewesen: „Es ging um Missstände im BVT. Es ist darum gegangen, zu schauen, ob da suspendierte Beamte teilnehmen. Es musste die innere Sicherheit Österreichs gewährleistet sein“. Für den Rechtsvertreter Jeneweins war „der Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses nicht erfüllt“.

Ott habe schlicht „Namen weitergegeben“

Josef Phillip Bischof, Otts Rechtsvertreter, wollte „nicht das Bild zeichnen, es gibt hier nichts zu sehen“. Im Gegenteil, „es gibt viel zu sehen, aber Sie werden hier keinen Spion sehen“, machte er einmal mehr darauf aufmerksam, dass es heute nicht um die Spionage-Vorwürfe geht. Sein Mandant habe „schlicht Namen weitergegeben“, nach dem Motto: „Jo, der Müller Ferdl war ah dabei“. „Ein paar Namen wurden weitergegeben, von einem BVT-Beamten an ein Kontrollorgan. Das soll strafbar sein?“, sah auch er den Tatbestand nicht erfüllt. „Das ist dasselbe, wie wenn sich ein Lokalbetreiber darüber aufregt, dass die Lebensmittelbehörde in seinem Kühlschrank nachschaut“.

Bei seiner Einvernahme verfolgte Jenewein die Linie, die Namen, nach denen er gefragt hatte, bereits gekannt, nur nicht zur Hand gehabt zu haben. Glauben wollte ihm der Richter das nicht so ganz: „Da schreibe ich doch “du, hearst, wer war da noch dabei' und nicht 'Kannst du herausfinden wer aller in Warschau war?'„. Jenewein bestand darauf, dass er “aus Bequemlichkeit„ gefragt habe. “Aber es wird dargestellt, als ob das das große Staatsgeheimnis gewesen ist, aber tatsächlich war es das nicht„. Über den Kontrollausschuss wäre er auch an die Daten gekommen, aber das wäre “ein sehr mühsamer Prozess„ gewesen. Dass er Fotos aus dem U-Ausschuss weitergeschickt hatte, bestritt er nicht. “Es war keine gute Idee, was wollen's jetzt noch von mir hören?„ antwortete Jenewein dem Richter. In der Weitergabe von Chats des ehemaligen Sektionschefs im Justizministerium, Christian Pilnacek, sah Jenewein kein Problem: “Zu diesem Zeitpunkt hat sich die ganze Republik bereits über die Chats unterhalten„.

Spionage-Anschuldigungen nicht Teil der Verhandlung

Nicht Teil dieser Hauptverhandlungen sind mehrere Spionage-Anschuldigungen, denen sich Ott ausgesetzt sieht. In diesem Zusammenhang wird gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Wien seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt. Am 29. März 2024 wurde er fest- und bis zum 26. Juni in U-Haft genommen. Ausschlaggebend für die Inhaftierung waren Informationen, Ott habe Diensthandys von drei früheren Kabinettsmitarbeitern des seinerzeitigen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben. Ott bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Ein weiterer Verhandlungstermin ist für Freitag anberaumt, dann sollen mehrere Zeugen vernommen werden. Ein Urteil ist dann aber noch nicht zu erwarten, da sich einer der Zeugen krankgemeldet hat.