Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Falschaussage gegen Thomas Schmid im Ibiza-Untersuchungsausschuss eingestellt. In einem weiteren Verfahren wegen Falschaussage gegen den einstigen Generalsekretär im Finanzministerium hat sie keine Ermittlungen eingeleitet. Beide Male sei es um Aussagen rund um die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) gegangen, hieß es auf APA-Nachfrage.

Ex-ÖBAG-Chef Schmid war verdächtigt worden, am 24. Juni 2020 im Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Das Ermittlungsverfahren habe allerdings gezeigt, dass Schmids Aussagen im U-Ausschuss zum Teil überwiegend richtig, zum anderen als unvollständig erkennbar waren, begründete die WKStA in einer Pressemitteilung am Dienstag ihre Entscheidung. Schmid habe von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen.

In einer weiteren Anzeige war Schmid ebenfalls eine falsche Beweisaussage vorgeworfen worden - diesmal als Zeuge in der Hauptverhandlung u.a. gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vor dem Wiener Straflandesgericht im Dezember 2023. Hier habe es keinen Anfangsverdacht gegeben, auch habe das Gericht Schmids Aussage für glaubwürdig erachtet. Daher seien keine Ermittlungen eingeleitet worden.