Seit Anfang Juni müssen Asylwerberinnen und Asylwerber, die in einer Grundversorgungseinrichtung des Bundes untergebracht sind, sogenannte Grundregelkurse absolvieren. Darin soll Neuankommenden ein Überblick über Kultur, Gleichberechtigung, Umgangsformen, Demokratie, Rechte und Pflichten, Gleichberechtigung und über die Ablehnung gegenüber Antisemitismus gegeben werden. Von Juni bis Ende Oktober haben laut Innenministerium bisher 3300 Personen einen solchen Kurs absolviert. In 48 Fällen wurde die Teilnahme hingegen verweigert, mit finanziellen Folgen für die Betroffenen. Bei einer Nicht-Teilnahme wird das monatliche Taschengeld von 40 auf 20 Euro gekürzt. „Wer Schutz und Unterstützung bekommt, muss auch die Grundregeln unseres demokratischen Zusammenlebens kennen“, lässt Gerhard Karner (ÖVP) zur Bilanz wissen.

Die Kurse wurden Ende Mai von Karner und Integrationsministerin Susanne Raab (ebenfalls ÖVP) angekündigt. Asylwerber in Bundesbetreuung sollten, neben zusätzlichen Möglichkeiten der Beschäftigung, auch eine Verpflichtung zur Teilnahme an „Grundregelkursen“ erhalten. Vier Module zu je 90 Minuten sind verpflichtend zu absolvieren, Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich in Grundversorgung befinden, sind von dieser Teilnahmeverpflichtung ausgenommen.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fordert Wissen über Grundregeln ein.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fordert Wissen über Grundregeln ein. © APA / Hans Klaus Techt

Verhinderte Teilnahme

Das Modell für Betroffene in der Bundesversorgung solle zudem als Vorbild für die Bundesländer gelten, denen das Innenministerium in Sachen Versorgung keine Vorschriften machen kann. Wien ging der Vorstoß schon damals nicht weit genug, Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) forderte neben Orientierungs- und Wertekursen auch Deutsch- und Alphabetisierungskurse vor der Asylentscheidung.

In einer ersten Zwischenbilanz Mitte Juli – also eineinhalb Monate nach Beginn der Kurspflicht – hatten Karner und Andreas Achrainer, der Leiter der Bundesbetreuungsagentur, noch verkündet, dass 1653 Flüchtlinge den Kurs absolviert hätten und keine einzige Buße verhängt werden musste. Achrainer begrüßte die Verpflichtung damals dennoch, es komme immer wieder vor, dass sogenannte Familienoberhäupter vor allem Frauen an der Teilnahme gehindert hätten.