Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Grünen EU-Abgeordneten Lena Schilling und dem Ehepaar Bohrn Mena geht am Donnerstag in die nächste Runde. Bei dem Verhandlungstermin am Bezirksgericht Innere Stadt in Wien startet die Beweisaufnahme mit der Anhörung der beiden Parteien. Veronika und Sebastian Bohrn Mena haben Schilling auf öffentlichen Widerruf mehrerer Aussagen geklagt, die sie als „tatsachenwidrig“, „ehrenbeleidigend“ und „kreditschädigend“ bezeichnen.
Schilling über Bohrn Mena: „Wie die Mafia“
Der Gerichtstermin ist die zweite Tagsatzung in dem Verfahren zur Widerrufsklage gegen Schilling. Die Kläger werfen der früheren Klimaaktivistin vor, diese hätte seit 2022 „gegenüber einer Vielzahl an dritten Personen“ unwahre Behauptungen „verbreitet“ und dadurch den „wirtschaftlichen Ruf“ der Kläger „gefährdet“, was Schilling bestreitet. Konkret geht es um die Aussage, Sebastian Bohrn Mena sei gegenüber seiner Ehefrau mehrfach und auf verschiedene Weise gewalttätig geworden, wodurch Veronika Bohrn Mena eine Fehlgeburt erlitten hätte. Widerrufen soll Schilling weiters, das Ehepaar Bohrn Mena würde sich an einer von ihnen gegründeten und betriebenen gemeinnützigen Stiftung persönlich bereichern und dabei „wie die Mafia“ agieren. Schilling betont, sie hätte die inkriminierten Behauptungen „niemals öffentlich verbreitet“.
Einigungsverfahren abgelehnt
Bei der ersten Tagsatzung in dem Verfahren im Juni hatte Richterin Andrea Zlöbl auf eine gütliche Einigung im Rahmen eines gerichtsinternen Einigungsverfahrens gedrängt. Dazu kam es bisher nicht. „Wir haben ein Einigungsverfahren vorgeschlagen, dieses wurde allerdings von der Gegenseite abgelehnt“, erklärte Schillings Anwältin Maria Windhager am Montag gegenüber der APA. Im Sommer sei ein Angebot zur Einleitung eines Einigungsverfahrens ohne Anwälte nicht gewünscht worden, für ein vor 14 Tagen eingebrachtes neuerliches Angebot der Gegenseite sei die Zeit vor dem Verhandlungstermin zu knapp gewesen, sagte der Rechtsvertreter der Bohrn Menas, Peter Zöchbauer. Man habe aber Vergleichsgespräche auf Anwaltsebene angeboten.
Ob Schilling erscheint, ist unklar
Bei dem nun zweiten Verhandlungstermin sollen die Beteiligten - Schilling und die Bohrn Menas - angehört werden. Eine Bestätigung für das persönliche Erscheinen Schillings gab es von ihrer Anwältin vorerst keine. Mit den Beweisanträgen werden auch die Listen möglicher Zeugen eingebracht. Darüber, welche Zeugen geladen werden sollen, wollten die Rechtsvertreter beider Seiten im Vorfeld keine Auskunft geben. Bestätigt wurde von Zöchbauer, dass Schillings Anwältin einen Antrag eingereicht habe, den Beweisanträgen der Kläger nicht zu entsprechen. Nach der Entscheidung über die Beweisanträge wird das Gericht am Donnerstag auch den weiteren Fahrplan für das Verfahren festlegen.