Österreich wird keine Nichtigkeitsklage gegen das EU-Renaturierungsgesetz einbringen. Einen entsprechenden Bericht des „Standards“ bestätigte ein Sprecher von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gegenüber der APA. Das dafür notwendige Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien konnte demnach „nicht hergestellt werden“, hieß es in einer Stellungnahme. Die Frist für die Einbringung der Klage wäre nun abgelaufen.
Die ÖVP hatte die Nichtigkeitsbeschwerde bei der EU angekündigt, nachdem Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Juni gegen den Willen des Koalitionspartners im Rat der EU-Staaten für die Annahme des Renaturierungsgesetzes gestimmt und dem Antrag zu einer knappen Mehrheit verholfen hatte. Dies ist nun aber vom Tisch: „Die Antwort auf den Gesetzesbruch der Klimaschutzministerin Gewessler darf kein weiterer Gesetzesbruch sein. Als Verfassungsministerin ist es für mich keine Option, mich über die Vorgaben des Bundesministeriengesetzes und die Staatspraxis hinwegzusetzen“, so Edtstadler in einem Statement.
Edtstadler verweist auf „Staatspraxis“
Das Einbringen einer Klage ohne Einvernehmen mit der Klimaschutzministerin wäre „ein Abgehen von der seit dem EU-Beitritt gelebten Praxis. Im Gegensatz zur Klimaschutzministerin gehe ich nicht aus ideologischen Gründen von dieser Staatspraxis ab“, sagte die Europaministerin. Die EU-Renaturierungsverordnung könne aber jederzeit durch ein österreichisches Gericht im Rahmen innerstaatlicher Renaturierungsverfahren überprüft werden und „insbesondere die Frage der Gültigkeit der Verordnung dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt werden“, so die Ministerin.
Die Zustimmung von Gewessler hatte im Juni zu einer veritablen Krise innerhalb der schwarz-grünen Koalition geführt. Die ÖVP brachte sogar eine Amtsmissbrauchsklage gegen die Klimaschutzministerin ein, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aber bereits Anfang September zurückgelegt wurde.