FPÖ-Volksanwalt Walter Rosenkranz legt diese Position kommenden Mittwoch zurück. Auf APA-Anfrage bestätigte er am Freitag einen entsprechenden Bericht von „oe24“. Geschuldet sei dies aber rein dem Faktum, dass er in den Nationalrat gewählt wurde und das eine mit dem anderen nicht kompatibel sei. Als Hinweis darauf, dass ihn die FPÖ für die Position des Nationalratspräsidenten nominieren werde, sei dies nicht zu deuten.
Diese Entscheidung werde erst am Mittwoch in der konstituierenden Klubsitzung der FPÖ-Fraktion getroffen, betonte er. Vonseiten des Parteichefs Herbert Kickl gebe es sicher Überlegungen für anstehende Personalentscheidungen. Angesprochen worden sei er aber bisher nicht, so Rosenkranz. Stark wehren würde er sich wohl aber nicht. „Ich bin Parteisoldat“, meinte er ironisch und erinnerte auch an seine Kandidatur bei der letzten Bundespräsidentenwahl.
Wer ihm als Volksanwalt nachfolgen wird, sei ebenfalls eine Entscheidung der Freiheitlichen als eine der drei stärksten Fraktionen. Dies wird dann dem Hauptausschuss des Nationalrats gemeldet. Die endgültige Wahl werde wohl in der Nationalratssitzung am 20. November erfolgen, so Rosenkranz.