Der Novomatic-Lobbyist und Betreiber der Onlineplattform eu-infothek.com Gert Schmidt ist im Mai 2023 vom Wiener Landesgericht wegen versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jetzt jedoch von einem Richter-Senat des Oberlandesgerichts Wien in zweiter Instanz aufgehoben und auf Freispruch entschieden. Auch der im Vorjahr mitverurteilte Unternehmensberater V. (er hatte ein Jahr bedingte Haft erhalten) darf sich nun über einen Freispruch freuen.

Beiden Männern war von der ersten Instanz angelastet worden, sie hätten dem als U-Ausschuss-Zeugen geladenen früheren Novomatic-Geschäftspartner Peter Barthold angeboten, beim Abwickeln eines Privatkonkurses zu helfen. Dabei soll auch eine monatliche Finanzspritze von 6000 Euro in Aussicht gestellt worden sein. Barthold ließ sich aber damals (September 2020) nicht beeinflussen, sodass die Aktivitäten der beiden Angeklagten ins Leere gingen – und zudem laut OLG strafrechtlich irrelevant waren.

Ins Rollen gebracht hatten die Affäre bereits 2017 geheim aufgenommene, aber erst 2019 öffentlich gewordene Aufnahmen der damaligen FPÖ-Spitzenpolitiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza. Dabei fielen auch die Worte „Novomatic zahlt alle“. Das Unternehmen hatte dies stets zurückgewiesen. Das Bekanntwerden des Videos hatte das Ende der schwarz-blauen Bundesregierung besiegelt.

Gegenüber der „Presse“ hat Schmidts Anwalt Timo Gerersdorfer nun erklärt: „Das Oberlandesgericht Wien hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Verhalten meines Mandanten und des Zweitangeklagten nicht strafbar war. Es lag keine versuchte Bestimmung zu einer Falschaussage vor.“ Eine solche setze „eine unwahre Aussage über Tatsachen“ voraus. Wenn hingegen jemand bloß „subjektive Wertungen oder Rechtsmeinungen“ äußere, könne dies „nicht tatbildlich“ sein.

Konkret: Schmidt, so Gerersdorfer, mag andere Ansichten als Barthold gehabt und diese auch kundgetan haben, er habe aber nie eine unwahre Aussage von Barthold verlangt. Insofern hätte die Staatsanwaltschaft Wien auch „nie Anklage erheben dürfen“.