Die türkis-grüne Bundesregierung ist noch im Amt, eine Mehrheit im Nationalrat hat sie seit Ende Oktober nicht mehr. Will die bestehende Koalition noch letzte Vorhaben abschließen, muss sie andere Fraktionen überzeugen.

Am Mittwoch wird das neugewählte Plenum zum zweiten Mal zusammentreten, beschlossen werden dürfte unter anderem die Umsetzung neuer EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Umgehung von Sanktionen. Im Budgetausschuss – dort werden momentan unterschiedlichste Gesetzesmaterien behandelt, da sich noch nicht alle Ausschüsse konstituiert haben – stimmte nur die FPÖ dagegen. Diese will wiederum über einen Misstrauensantrag gegen die scheidende Bundesregierung abstimmen, die anderen Parteien winken ab. Es sei üblich, dass Regierungen bis zur Angelobung der nächsten im Amt blieben.

Auf Unterstützung ist die FPÖ jedenfalls bei der Nachbesetzung der freigewordenen Stelle in der Volksanwaltschaft angewiesen. Der bisherige FPÖ-Volksanwalt Walter Rosenkranz wurde zum Nationalratspräsidenten gewählt, folgen soll ihm Elisabeth Schwetz, bisher Bezirksobfrau von Wels-Land.

Handysicherstellung noch nicht auf der Tagesordnung

Nicht auf die Tagesordnung geschafft hat es die Neuregelung der Handysicherstellung – dabei drängt die Zeit. Ende des Vorjahres hatte der Verfassungsgerichtshof die bestehende Regelung aufgehoben und unter anderem vorgegeben, dass künftig die Sicherstellung erst nach richterlichem Beschluss erfolgen dürfe. Bis zum Jahresende 2024 gab das Höchstgericht der Politik Zeit, das Gesetz zu reparieren.

Ursprünglich hatte Türkis-Grün einen Beschluss vor dem Sommer geplant, nach gerade einmal zweiwöchiger Begutachtungsfrist. Das sorgte neben einer befürchteten Schwächung der Staatsanwaltschaften vor allem in Justizkreisen für massive Kritik. Justizministerin Alma Zadić kündigte daraufhin weitere Verhandlungen mit der ÖVP an – zu einem Ergebnis führten diese vor der Wahl aber nicht mehr.

Ob noch heuer eine neue Regierung zustandekommen wird, die ist fraglich, der wichtige Gesetzesbeschluss dürfte also in die aktuelle Interimszeit fallen. Bereits im Oktober hieß es, Justizministerin Zadić sei deshalb im Gespräch mit den Parlamentsklubs, im Budgetausschuss versicherte sie vergangene Woche erneut, die Neuregelung werde sich vor Jahresende ausgehen. Ein von der FPÖ eingebrachter Vorschlag wurde im Ausschuss vertagt.

Änderung von Dienstrechtsnovelle muss warten

Bei anderen noch offenen Vorhaben der türkis-grünen Bundesregierung ist der Zeitdruck geringer – und damit auch die Wahrscheinlichkeit eines Beschlusses. Vor der Sommerpause des Parlaments fand etwa das Grüngas-Gesetz nicht die nötige Zweidrittelmehrheit, dass es jetzt noch zu einem Beschluss kommt, gilt als äußerst unwahrscheinlich.

Ebenfalls warten muss wohl die Korrektur eines von der ÖVP so bezeichneten „Fehlers“: In einer erst im Herbst beschlossenen Dienstrechtsnovelle wurde aus der Diskriminierung zwischen Männern und Frauen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, was einen größeren Interpretationsspielraum ermöglichen könnte. Die Freiheitlichen orteten eine Abschaffung der biologischen Geschlechter. Die ÖVP brachte einen Entwurf für eine neuerliche Änderung ein, um diesen zu beschließen, müsste sie wohl mit der FPÖ gemeinsame Sache machen. Dieser geht die türkise Korrektur aber ohnehin nicht weit genug.

Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst

Nicht nur Gesetzesbeschlüsse fallen in die aktuelle Interimszeit. Am Montag starten die Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst, an denen Noch-Minister Werner Kogler beteiligt sein wird. Beim Beschluss des erzielten Ergebnisses könnte bereits ein anderer Minister für Öffentlichen Dienst im Amt sein.