Nach wie vor haben Asylwerber aus Syrien gute Chancen auf Schutz in Österreich. Doch im Fall eines 33-Jährigen ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) negativ ausgefallen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat diese Entscheidung nun bestätigt. Der Syrer habe in seinem Asylverfahren keinen Grund vorgebracht, „der die Gewährung von Asyl rechtfertigen könnte“, schreibt das Höchstgericht am Freitag in einer Aussendung. Das BVwG habe das „nachvollziehbar dargelegt“.
„Das BVwG kann auch davon ausgehen, dass in der konkreten Situation des Mannes die Sicherheits- und Versorgungslage in Damaskus, dem Heimatort des Syrers, nicht so mangelhaft ist, dass im Fall seiner Rückkehr eine Gefahr für Leib und Leben droht“, heißt es weiter. Bei einer möglichen Abschiebung sei aber die zuständige Behörde verpflichtet, die aktuelle Sicherheits- und Versorgungslage zu beachten.
14-tägige Ausreisefrist verhängt
Im Oktober 2022 hatte der Mann vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen negativen Asylbescheid erhalten und eine 14-tägige Frist, aus Österreich auszureisen. Dagegen erhob er Beschwerde beim BVwG, diese wurde abgewiesen. Begründet war dies damit, dass es ihm möglich sei, nach einer Rückkehr nach Syrien anstatt den Wehrdienst abzuleisten, eine im syrischen Wehrrecht vorgesehene „Befreiungsgebühr“ zu entrichten. Es seien auch keine Umstände erkennbar, die das syrische Regime veranlassen sollten, ihm eine oppositionelle Gesinnung zu unterstellen, lautete das Urteil des BVwG. Auch dass der Mann einen Universitätsabschluss habe und seine Familie „wohlhabend“ sei, mache eine Rückkehr möglich, hieß es in der Entscheidung.
EU-Staaten drängen auf Abschiebungen nach Syrien
Auch im Falle einer 72-jährigen syrischen Frau hat der VfGH eine Beschwerde gegen eine BVwG-Entscheidung abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Betroffene, die in Österreich bei ihrer Tochter lebt, nach Bulgarien rücküberstellt werden kann. Dort habe die Frau bereits subsidiären Schutz erhalten, habe allerdings angegeben, wegen der schlechten Versorgungslage der Gefahr unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu sein. Die Grundrechte der 72-Jährigen seien aber gewahrt worden, schreibt der VfGH, im Verfahren sei auch auf die Versorgungslage in Bulgarien eingegangen worden.
Meisten Anträge aus Syrien
Syrien war auch 2023 das Land mit den meisten Asylanträgen in Österreich. Die Anerkennungsrate ist hoch, im Vorjahr erhielten gut 60 Prozent Asyl. Fällt die Entscheidung negativ aus, bestehen immer noch gute Chancen auf subsidiären Schutz. Momentan können keine Menschen in das Land, in dem seit 2011 Krieg herrscht, abgeschoben werden, mehrere EU-Staaten – darunter Österreich – drängen allerdings darauf, die Sicherheitslage neu zu bewerten und Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen.