Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde des ehemaligen Innenministerium-Generalsekretärs Peter Goldgruber gegen eine Beugestrafe im U-Ausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ abgelehnt. Die Sanktion wegen Aussageverweigerung war von Goldgruber provoziert worden, um über diese Hintertür die Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsgegenstandes im Ausschuss überprüfen zu lassen. Die Sanktion werfe keine verfassungsrechtliche Frage auf, schrieb der VfGH.
Der hohe Beamte unter dem damaligen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bekämpfte die gegen ihn verhängten Strafen mit der Begründung, dass der Untersuchungsgegenstand des Ausschusses „verfassungswidrig“ gewesen sei. Vor dem Hintergrund der Beschwerde seien aber „keine spezifisch verfassungsrechtlichen Überlegungen erforderlich“, begründete der VfGH seine Entscheidung.
Die Frage, ob das Bundesverwaltungsgericht die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse richtig angewendet hat, könne vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem allfälligen Revisionsverfahren geprüft werden, schrieb der Verfassungsgerichtshof weiter.