Es sind gleich zwei aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Asylbereich, die wegweisend sein dürften. Jene, die weniger Beachtung fand, hielt fest, dass Drittstaaten nur als sicher eingestuft werden dürfen, wenn dies für das gesamte Staatsgebiet gilt. Das könnte ein jähes Ende der Bemühungen für eine zeitnahe Rückführung abgelehnter Asylwerberinnen und -werber nach Syrien und Afghanistan bedeuten. Doch die zweite Entscheidung erregt deutlich mehr Aufmerksamkeit. Diese sieht vor, dass alle afghanischen Frauen Anspruch auf Asyl in der EU haben, die für einen solchen Aufenthaltstitel eigentlich notwendige Einzelprüfung individueller Verfolgung (durch die radikal-islamistische Taliban) brauche es nicht mehr. Österreichs Verwaltungsgerichtshof muss daraus nun entsprechende Ableitungen treffen.