Wer bislang nicht bekannte Informationen aus einem Strafverfahren veröffentlicht, soll mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen: Das war laut Informationen von „Standard“ und „Falter“ das Ziel eines Gesetzesentwurfs, den der ÖVP-Parlamentsklub erarbeitete und im heurigen Frühjahr auch in die türkis-grüne Regierungskoordination einbrachte. Als Hebel war offensichtlich eine Erweiterung des StGB 301 vorgesehen, der „Verbotenen Veröffentlichung“.
In dem Entwurf heißt es, eine „exzessive“ Berichterstattung würde Vorverurteilung fördern, „insbesondere Schöffen, Geschworene oder Zeugen“ beeinflussen und somit ein faires Verfahren verhindern. Tatsächlich haben Ermittlungsverfahren zum Schutz der Beschuldigten grundsätzlich nicht-öffentlich stattzufinden. Verpflichtend öffentlich ist dagegen der Prozess, wenn es zu einer Anklage kommt. Dennoch gelangen regelmäßig Akten in die Öffentlichkeit. Das ist insbesondere der ÖVP schon seit längerem ein Dorn im Auge, wohl auch deshalb, weil sie in jüngerer Zeit immer wieder Gegenstand solcher Berichterstattung wurde, weil gegen prominente Vertreter der Türkisen von Ex-Obmann Sebastian Kurz abwärts ermittelt wurde.
ÖVP kamliert und will weiter Zitierverbot
„Ein Verstoß gegen dieses Veröffentlichungsverbot ist nach geltender Rechtslage weder gerichtlich noch verwaltungsbehördlich strafbar“, heißt es in dem ÖVP-Papier. Auch der Quellenschutz verhindere Aufklärung. Deshalb sei es nötig, den Paragrafen der „Verbotenen Veröffentlichung“ zu erweitern – ein Delikt, bei dem die Staatsanwaltschaft selbst aktiv wird.
Der ÖVP-Klub erklärte laut „Standard“, es habe sich um einen Entwurf gehandelt, der anhand eines Gutachtens erstellt worden und der nach Debatten innerhalb der Regierung fallengelassen worden sei. Auch ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker versuchte am Dienstag zu kalmieren: Dieser „Entwurf, der nie umgesetzt wurde“, sei aus dem vergangenen Jänner und sei lediglich eine Diskussionsgrundlage gewesen. „Dass man sich Gedanken macht, ist wohl legitim“, argumentierte er. Am Ziel eines Zitierverbots hält die ÖVP fest.
Heftige Kritik der SPÖ
SPÖ-Mediensprecherin Muna Duzdar sprach davon, dass versucht werde, „kritischen Journalismus in Österreich mundtot zu machen.“ Die Medienpolitik der ÖVP sei „Machtpolitik“, sie wolle Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. Durch die Grünen sei ein solches Gesetz anscheinend verhindert worden, meinte sie.
In Österreich ist es untersagt, Akten weiterzugeben. Allerdings dürfen Strafverteidiger im Sinne ihrer Mandanten Informationen offenlegen, wenn diese der Verteidigung nützen – und sie nicht die Rechte Dritter berühren. Allerdings heißt es auch, es müsse eine Abwägung über die Schutzwürdigkeit der Informationen und das öffentliche Interesse gegeben sein.