In Deutschland ist die CDU mit ihrer Forderung nach der sofortigen Zurückweisung von Asylwerbern an der Grenze vorerst gescheitert. Die Ampelregierung hat dem Vorstoß eine Absage erteilt. Doch das Thema ist nicht vom Tisch. In zehn Tagen wählt Brandenburg, nach Sachsen und Thüringen droht den drei Ampelparteien die nächste Schlappe. SPD und FDP haben die Oppositionsparteien CDU und CSU zu weiteren Verhandlungen eingeladen.

„Sollte Deutschland das tun, würde Österreich das auch tun“

Im Rahmen der ORF-Duelle wurde Bundeskanzler Karl Nehammer am Dienstagabend mit diesem möglichen Szenario konfrontiert. Sollte Deutschland auf Basis der EU-Notstandsklausel Migranten an der Grenze zurückweisen, würde auch Österreich diesen Schritt setzen, so der ÖVP-Chef.„Sollte Deutschland das tun, würde Österreich das auch tun. Wir würden dann in die gleiche rechtliche Voraussetzung kommen. Es kann nicht sein, dass der Druck auf Österreich abgeladen wird.“ Nehammer ließ keine Zweifel daran, dass ein solcher deutscher Alleingang rechtlich auf wackeligen Beinen steht. „Sollte Deutschland beginnen, durch eigenwillige Rechtsinterpretationen eine Unsicherheitslage zu schaffen, werden wir dagegen auftreten und unsere Grenzen ganz klar schützen.“

Dublin-Verordnung aussetzen?

Europarechtler Walter Obwexer geht auf das mögliche Szenario ein. Sollte sich die deutsche Regierung auf die Notfallklausel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit (Artikel 72) berufen, könne die Dublin-Verordnung vorübergehend ausgesetzt und damit Drittstaatsangehörige, die bereits in anderen EU-Ländern registriert wurden, direkt an der Grenze zurückgewiesen werden. In dem Fall müsse Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand von konkreten Zahlen und Daten nachweisen können, dass die Zurückweisung von Asylantragstellern erforderlich ist, um die innere Sicherheit und öffentliche Ordnung in Deutschland zu schützen. Obwexer bezweifelt das. Gerade wenn es um das Verhindern von Terroranschlägen geht, lasse sich die Zurückweisung nur schwer mit der Notfallklausel rechtfertigen.