Vor drei Jahren hat sich der Rechnungshof schon einmal der Asyl-Grundversorgung gewidmet, nun hat er in einer weiteren Prüfung kontrolliert, ob die Empfehlungen von damals auch umgesetzt wurden. Die Bilanz: Von 15 Vorschlägen wurden vom Innenministerium sechs zur Gänze, fünf teilweise und vier gar nicht umgesetzt.

Vor allem zwei Kritikpunkte bleiben. Die rechtliche Situation der subsidiär Schutzberechtigen ist unverändert geblieben, was zu Problemen im Vollzug führt. Zudem fehlt nach wie vor eine Lösung zwischen Bund und Länder für den Fall steigender Asylzahlen. Hier sahen die Prüfer zwar Bemühungen und erste Schritte, aber kein abgestimmtes Konzept zwischen den Gebietskörperschaften.

Überbelegung durch dysfunktionales System

Das Innenministerium und damit die Bundesbetreuungsagentur (BBU) ist für die Unterbringung von Asylwerbern nur anfangs zuständig, wenn die Zulassung zum Verfahren geprüft wird. Wird dies bejaht, müssen die Bundesländer nach einer Quotenregelung die Versorgung übernommen. Sanktionen für die Nicht-Einhaltung der Quote gibt es aber nicht. Bei steigenden Antragszahlen funktioniert die Übernahme schlecht, es kommt zu Überbelegungen in den Bundesquartieren.

Auch die Verteilung der Flüchtlinge zwischen den Bundesländern offenbart die Schwächen des Mechanismus. Wien übererfüllt die Quote seit Jahren bei weitem, das Burgenland pendelt mal darüber und mal darunter, Vorarlberg und Steiermark kommen der Quotenerfüllung zumindest nahe, Tirol versorgt nur rund 50 Prozent, wie aus dem Bericht hervorgeht. Der Rechnungshof empfiehlt daher neuerlich, gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden ein Konzept für eine effektive und wirtschaftliche Vorgehensweise bei steigenden Zahlen an Asylzahlen.

Subsidiär Schutzberechtigte bleiben zu lange in Grundversorgung

Verbesserungsbedarf ortet der Rechnungshof bei der Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten. Das sind Personen, die zwar kein Asyl nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, aber dennoch schutzbedürftig sind und daher einen temporären Aufenthaltstitel bekommen. Sie können keine Sozialhilfe beziehen und verbleiben in der deutlich niedrigeren Grundversorgung, die dafür aber unbefristet ist. Eine Ausnahme bildet Wien, das subsidiär Schutzberechtigten, die privat untergebracht sind, Sozialhilfe gewährt.

Rechnungshof: Der gesamte Bericht zum Download.

Der Rechnungshof drängt nun darauf, gemeinsam mit den Ländern bessere Rahmenbedingungen für subsidiär Schutzberechtigte außerhalb der Grundversorgung zu schaffen, da auch diese Gruppe freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben und ihren Aufenthaltsort frei wählen können. Das Ministerium hat seit der ersten Prüfung drei alternative Lösungsansätze ausgearbeitet, heißt es in dem Bericht, eine Einigung konnte nicht erzielt werden.

Das Ergebnis: Die subsidiär Schutzberechtigten bleiben eine konstant große Gruppe aller Personen in der Grundversorgung. Deren Verweildauer beträgt mehr als 1000 Tage. Dabei sei diese Leistung nur als „kurzfristige Existenzsicherung während des Verfahrens“, nicht aber zur Integration konzipiert worden, schreibt der Rechnungshof.