Die Staatsanwaltschaft Wien hat erstmals eine Anklage gegen den früheren Verfassungsschützer Egisto Ott eingebracht. Konkret geht es um den Verdacht des Amtsmissbrauchs. Ott wird zur Last gelegt, als Beamter des Innenministeriums im Auftrag des ebenfalls angeklagten ehemaligen FPÖ-Politikers Hans-Jörg Jenewein einen weiteren Beamten beauftragt zu haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichten- und Geheimdienste zu beschaffen.
Ermittler der Ibiza-Causa im Zentrum
Laut dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft wollte Jenewein wissen, welche Mitarbeiter des ehemaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) am Treffen teilgenommen haben. Dem Freiheitlichen wird außerdem vorgeworfen, im Juni 2021 vertrauliche Unterlagen, die ihm als Politiker und Mitarbeiter im Ibiza-U-Ausschuss zugänglich wurden, weitergegeben und Fotos von Auskunftspersonen angefertigt und an Dritte übermittelt zu haben.
Ott wird außerdem zur Last gelegt, im Mai 2019 als Polizeibeamter Jenewein Namen von BVT-Mitarbeitern weitergegeben zu haben. Dadurch soll er „die Aufrechterhaltung der öffentlichen nationalen Sicherheit und der Erfolg zukünftiger nachrichtendienstlicher Aktivitäten gefährdet“ haben. Auch sei dadurch das Recht der BVT-Mitarbeiter auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt worden. Ott soll außerdem 2019 einen Polizeibeamten aufgefordert haben, die Namen der rund um die Causa „Ibiza“ ermittelnden Beamten zu erheben.
Weitere Ermittlungsstränge
Den Angeklagten werden die Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses - Jenewein als Bestimmungstäter in einem Fall, Ott als unmittelbarer Täter in mehreren Fällen - zur Last gelegt. Die Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Freiheitliche Ex-Politiker habe zusätzlich das Vergehen der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht zu verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der äußerst umfangreichen Causa Ott in mehreren Ermittlungssträngen, schrieb die Behörde in ihrer Aussendung. Die übrigen Ermittlungsverfahren würden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.